Riester in Formular 2020 richtig eintragen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Steuerfloh
    Neuer Benutzer
    • 03.03.2021
    • 6

    #1

    Riester in Formular 2020 richtig eintragen

    Hallo, ich hab mir meinen Riestervertrag auszahlen lassen weil die Rente geringfügig gewesen wäre (Kleinbetragsrente).
    Jetzt habe ich gelesen dass man dabei die 5tel Regelung anwenden kann.
    Meine Frage: in welchem Formular wird dies richtig in welcher Zeile eingetragen ?

    Steuerfloh
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Hast du die Leistungsmitteilung deines Anbieters schon erhalten ? Da steht eine Leistungsnummer drin.

    Entsprechend dieser Nummer erfolgt der Eintrag in die Anlage R-AV/bAV.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      mit ElsterFormular geht das nicht (falsche Software bzw. falsches Unterforum)

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • Steuerfloh
        Neuer Benutzer
        • 03.03.2021
        • 6

        #4
        Eine solche Leistungsmitteilung ist nicht erfolgt, lediglich ein Schreiben, dass die Riesterrente als Kapitalleistung (Kleinbetragsrente) ausgezahlt wird. Es existiert somit auch keine Leistungsnummer.

        Gruß Steuerfloh

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Wann ist denn die Auszahlung erfolgt ? Zahlungen zur Abfindung von Kleinbetragsrenten gehören in die Zeile 9 der Anlage R-AV/bAV.

          Die Leistungsnummer muss 3 sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Steuerfloh
            Neuer Benutzer
            • 03.03.2021
            • 6

            #6
            Sorry, bin neu hier. Welches Forum wäre denn richtig?

            Gruß Steuerfloh

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Welches Forum wäre denn richtig?
              Ich nehme an, du arbeitest mit der Webanwendung Mein ELSTER. ElsterFormular ist ein Windowsprogramm, das ab 2020 eingestellt wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Steuerfloh
                Neuer Benutzer
                • 03.03.2021
                • 6

                #8
                Auszahlung ist 01.2020 erfolgt. Hatte den Betrag schon einmal in der Zeile 9 stehen, bei der anschließenden Prüfung und Berechnung erfolgt aber keine Fünftelregelung, sondern es wird der volle Betrag ausgewiesen und berechnet.
                Erfolgt die Anwendung der Fünftelregelung denn erst durch das Finanzamt automatisch?

                Kommentar

                • Steuerfloh
                  Neuer Benutzer
                  • 03.03.2021
                  • 6

                  #9
                  Danke für den Hinweis. Dann werde ich die nächsten Post´s in das richtige Forum stellen können.

                  Kommentar

                  • Beamtenschweiß
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.04.2014
                    • 3014

                    #10
                    Zitat von Steuerfloh Beitrag anzeigen
                    bei der anschließenden Prüfung und Berechnung erfolgt aber keine Fünftelregelung, sondern es wird der volle Betrag ausgewiesen und berechnet.
                    In welchem Teil der Berechnung hast du nachgesehen?
                    Bei der Ermittlung der Einkünfte ist die Rentenabfindung selbstverständlich in voller Höhe enthalten.
                    Die Berücksichtigung der 1/5 Regeleung erfolgt erst bei der berechnung der Steuer:
                    - zu versteuern nach dem Grundtarif / Splittingtarif
                    - zu versteuern nach § 34 Absatz 1 EStG

                    Hat bei meiner Probeberechnung ohne Probleme geklappt.
                    Aber über welchen Betrag reden wir? Sofern die Rentenabfindung nach Abzug der WK weniger als 410 € beträgt, fällt sie bei dir ggf. wegen der Härtefallregelung in § 46 (3) EStG komplett unter den Tisch.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

                    • Steuerfloh
                      Neuer Benutzer
                      • 03.03.2021
                      • 6

                      #11

                      Vielen Dank für diese Information. Das war genau der Hinweis, der mir noch gefehlt hatte. Hat auch bei mir nachvollziehbar geklappt.

                      Auch die anderen Hinweise waren natürlich hilfreich.

                      Werde das Forum gerne wieder benutzen, wenn ich eine Frage habe. Und da hoffentlich auch das zutreffende Forum nutzen.

                      VG Steuerfloh

                      Kommentar

                      • nikble
                        Neuer Benutzer
                        • 31.01.2021
                        • 4

                        #12
                        Hallo, Bei mir wird zwar der Betrag in einer extra Zeile (zu versteuern nach § 34 Absatz 1 EStG) ausgewiesen. Aber der Gesamtbetrag (nicht nur 1/5) und der Betrag wird auch komplett mit dem Grenzsteuersatz versteuert.
                        Muss ich irgendwo noch einem Formular ein Zeichen setzen, dass ich die 1/5-Regel will????
                        Danke für weitergehende Hilfe?
                        N. B.

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45932

                          #13
                          Bei mir wird zwar der Betrag in einer extra Zeile (zu versteuern nach § 34 Absatz 1 EStG) ausgewiesen. Aber der Gesamtbetrag (nicht nur 1/5)
                          Das ist ja auch richtig so!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...