Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gibt es Höchstbetrag beim Spenden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gibt es Höchstbetrag beim Spenden?

    Hallo, habe dieses Jahr viel gespendet. Der Betrag ist ca. 8x so hoch wie früher. Gehe davon aus das das Finanzamt diese Summe ohne Belege nicht akzeptiert.
    Was sollte man tun? Gleich die Belege mitschicken? Oder gibt es sogar einen Höchstbetrag?
    Gruß Reini

    #2
    Du bist früh dran, ist doch erst ein Thema für Anfang 2022, wenn Du dieses Jahr so viel gespendet hast.

    Wie Du willst, kannst Du gerne über Mein Elster machen, dort sind Anhänge mittlerweile möglich.

    Zu den Höchstbeträgen, was Dir aber Deine Steuerberechnung sagen wird, siehe per Suchmaschine § 10b EStG und dort Absatz 1 Satz 1.

    Mit elsterformular wirst Du die Einkommensteuererklärung 2021 nicht machen können, Zeiträume ab 2020 gibt es dort nicht mehr.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Liste jede deiner Spenden einzeln auf und warte, ob das Finanzamt die Bescheinigungen bzw. Kontoauszüge sehen will. Hochladen über Belegnachreichung

      ist kein Problem. Falls du wirklich den Höchstbetrag überschritten haben solltest, wird das Finanzamt einen Spendenvortrag feststellen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        Reini253

        Im Januar warst du noch im Forum Mein Elster unterwegs.
        Jetzt in ElsterFormular.
        Handelt es sich um die erklärung von 2019?
        Sonst siehe Beitrag #2 von Picard777

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Hallo, sorry da habe ich was durcheinander gebracht. Natürlich mache ich jetzt meine Steuererklärung über das Elster-Portal! Soll ich das Forum erst wechseln?

          Kommentar


            #6
            Soll ich das Forum erst wechseln?
            Nein, ich erledige das für dich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank Charlie24

              Habe ich das richtig verstanden, dass ich die Bescheinigungen für das Finanzamt direkt bei Elster hochladen kann? Dann brauche ich keine Nachreichung und die sehen sofort das alles seine Richtigkeit hat.
              Gruß Reini

              Kommentar


                #8
                Habe ich das richtig verstanden, dass ich die Bescheinigungen für das Finanzamt direkt bei Elster hochladen kann?
                Wenn du die Bescheinigungen einscannen und als PDF speichern kannst, ist das kein Problem. Das benötigte Formular findest du

                unter Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge, Einspruch und Mitteilungen. Es nennt sich Belegnachreichung zur

                Steuererklärung. Wenn du das vorhast, kannst du im Hauptvordruck der Erklärung auf Seite 12 angeben, dass Belege eingereicht werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo, habe verstanden. Ich kann scannen und auch in PDF umwandeln. Dann werde ich es so machen. Danke für diesen sehr wertvollen Tipp. Werde mir die Reihenfolge des Vorgehens sofort aufschreiben. Damit kann dieser Vorgang ad acta gelegt werden
                  Wünsche ein schönes Wochenende
                  Gruß Reini

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X