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Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

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    Statusmitteilung für Berechtigungen: Ablauf der Antragsfrist

    Guten Tag,

    ich habe Nachricht erhalten, dass eine Berechtigung für meine Frau zum 8.3. abläuft. Uns ist wohl nicht aufgefallen, dass der Berechtigungscode nie zugegangen ist, deshalb nicht eingegeben wurde. Wenn ich ihn jetzt mit Email beantrage, wird er wohl nicht rechtzeitig kommen. Kann man die Frist verlängern?

    Schönen Gruß

    #2
    Kann man die Frist verlängern?
    Ich glaube nicht, das das möglich ist. Es geht um den Freischaltcode für den Bescheinigungsabruf, nehme ich an ?

    Bitte beachten: Falls die Ehefrau ein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, muss die Freischaltung dort erfolgen, da kommt kein Brief.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke.

      Ja, es geht um den Bescheinigungsabruf.

      Das muss man dann wohl neu beantragen.

      Kommentar

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