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Formular auf Elster, wenn Umsatzsteuer-Voranmeldung bei weniger als 1.000 EUR Steuer?

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    Formular auf Elster, wenn Umsatzsteuer-Voranmeldung bei weniger als 1.000 EUR Steuer?

    Tach,

    ich habe jetzt vom Finanzamt Post gekriegt wegen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für mein ab Januar 2021 angemeldetes Gewerbe. Im weiteren Text des Schreibens lese ich, dass von der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgesehen werden kann, wenn im Veranlagungszeitraum weniger als 1.000 EUR an Steuer des Vorjahres angefallen ist. Bei mir ist es ja nun so, dass ich im Vorjahr sowieso keine Umsatzsteuer anzumelden hatte und auch in diesem meinem 1. Jahr des Gewerbes wohl für die nächste Zeit keine Steuer in größerem Umfang anfällt. Meine Frage ist nun, muss ich eine Befreiung von der Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt anmelden? Geht das über Elster? Ich habe schon auf Elster hin und her gesucht, Formulare dafür aber keine gefunden, und auch sonst war die Suche nicht ergiebig.

    #2
    Hallo berend47533,
    manchmal hat man ja beim Start auch Ausgaben ohne Einnahmen und du könntest dir ja die Vorsteuer über die Voranmeldung zurückholen.
    Ein Anruf beim Finanzamt kann auch hilfreich sein.
    Natürlich kannst du auch über Mein Elster eine Sonstige Nachricht absenden mit deinrem Wunsch.

    Tschüß

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      #3
      In den Jahren 2021 bis 2026 gelten für Neugründungen gewisse Vereinfachungen. Bitte § 18 Abs. 2 UStG genau lesen:

      https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        manchmal hat man ja beim Start auch Ausgaben ohne Einnahmen und du könntest dir ja die Vorsteuer über die Voranmeldung zurückholen.
        Das hatte ich natürlich schon berücksichtigt, aber auch da sind die Beträge noch überschaubar, Büromaterial, Porto, Gewerbeanmeldung, wobei Porto ja noch umsatzsteuerfrei ist.

        Da ich die Dame telefonisch nicht erreichen kann, ist der Hinweis mit der Nachricht über Elster eine gute Idee. Zumindest würde ich dann mal für das 1. Quartal die Anmeldung nicht machen, wie es danach aussieht, wer weiß.

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          #5
          Auch wenn man Vereinfachungen in Anspruch nehmen kann, empfehle ich bei einer Neugründung dennoch, vierteljährliche USt-VA abzugeben: Man bekommt i.d.R. nicht nur Geld zurück, man macht sich auch von Vornherein mit den unternehmerischen Pflichten vertraut und lernt die Formulare und inhaltliche Besonderheiten frühzeitig kennen.

          Die vielen Anfragen auch hier im Forum ("Meine erste USt-Erklärung... Hilfe, wo gehört was hin?") zeigen, dass dies nur von Vorteil sein kann.

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            #6
            Hallo,

            Zitat VSW-BS:Auch wenn man Vereinfachungen in Anspruch nehmen kann, empfehle ich bei einer Neugründung dennoch, vierteljährliche USt-VA abzugeben

            das kann man sich nicht aussuchen
            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...efault.php#nr1

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
              das kann man sich nicht aussuchen
              Ein bisschen schon, sh. dazu auch den Link aus Beitrag # 3, im § 18, Abs. 2, Satz 3 steht nämlich: "...Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien..." Im übrigen habe ich auch vom Finanzamt mit der Mitteilung zur Umsatzsteuer diesen Hinweis erhalten.

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                #8
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                das kann man sich nicht aussuchen
                Meine Antwort sollte nur folgendes aussagen: Selbst wenn das FA auf Antrag eine reine Jahreserklärung genehmigt, empfehle ich trotzdem eine mindestens quartalsweise Ust-VA. Freiwillig konnte man das IMHO schon immer so machen.
                Ich kenne die aktuellen Gepflogenheiten der FÄ nicht und gehe eigentlich auch davon aus, das bei Neugründungen eine mindestens vierteljährliche Abgabe Pflicht ist. Aber in diesen Zeiten ändert sich manches schnell.
                Zuletzt geändert von VSW-BS; 04.03.2021, 23:47.

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