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fehlende Kinderfreibeträge in Steuerberechnung 2020

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    fehlende Kinderfreibeträge in Steuerberechnung 2020

    Hallo,
    bisher war ich Nutzer von ElsterFormular. Die Welt war rund und in Ordnung. Nun zum ersten Mal Steuererklärung in Mein Elster......

    Hier werden in MeinElster bei der Steuerberechnung 2020 die Kinderfreibeträge nicht beim zu versteuernden Einkommen abgezogen.
    In der Vergangenheit bei ElsterFormular und im endgültigen Bescheid wurden immer die Freibeträge abgezogen (Bsp 2019: Einkommen ab Freibeträge Kind 1 -7620 Euro und Kind 2 -7620 Euro = zu versteuerndes Einkommen).

    In der Berechnung 2020 in MeinElster werden keine Freibeträge abgezogen.
    Es sieht so aus, als hätte ich bei der Anlage Kind etwas vergessen. Vergleiche ich aber die Eingaben mit den ElsterFormular-Eingaben von 2019, ergeben sich für mich keine unterschiedlichen Angaben. Alles sieht gleich aus.

    Führt MeinElster hier schon eine Günstigerprüfung online/live durch und zieht die Freibeträge nicht ab?

    Im Ergebnis habe ich nun eine um 1.465 Euro höhere Einkommensteuerbelastung in 2020 als im Vergleich zu 2019 , bei einer um 11.230 Euro geringeren Summe der Einkünfte in 2020 zu 2019?!
    Da stimmt doch was nicht......
    Werbungskosten, Sonderausgaben alles fast identisch.
    Bei der Berechnung der Einkommensteuer zieht MeinElster die Kinderfreibeträge für 2020 nicht ab, in ElsterFormular (Steuerberechnung 2019 ) und im Bescheid 2019 werden sie aber berücksichtigt. Was mache ich falsch oder bin ich nur übermüdet? Habt Ihr Tipps oder Hinweise für mich?
    Vielen Dank für Eure Unterstützung!
    Beste Grüße

    Nachtrag: verheiratet: zusammen veranlagt, Kinder :Alter 20 und 18 beide in Ausbildung in 2020
    Zuletzt geändert von fanthomas70; 04.03.2021, 22:36.

    #2
    Die Kinderfreibeträge tauchen ja bei der ESt nur auf, wenn der Steuervorteil dadurch höher ist als das Kindergeld.
    Und bei einem so deutlich niedrigniedrigeren zvE kann da schon der Gedanke kommen, dass das dann nicht mehr der Fall ist.

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      #3
      Hallo ! Danke für die schnelle Antwort.
      Also alles korrekt ausgefüllt? Abschicken und fertig? Oder sollte ich vorher beim zuständigen Finanzamt mal freundlich anrufen, bevor ich etwas fehlerhaftes hochlade? Die unterschiedliche Steuerberechnung für 2020 im Vergleich zu 2019 verstehe ich aktuell nicht so ganz...... Sorry.

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        #4
        Wir wissen nicht, ob du alles richtig ausgefüllt hast. Und das FA wird es auch nicht wissen.

        Ein simpler Check wäre, auf die Berechnung des Soli zu schauen, da taucht der Kinderfreibetrag immer auf.

        Kommentar


          #5
          Im Jahr 2020 fällt die Günstigerprüfung vielfach auch deshalb negativ aus, weil das Kindergeld inklusive Corona-Bonus deutlich höher war als 2019.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            ...bei einem so deutlich niedrigniedrigeren zvE...
            Woraus schließt du, dass das zvE "deutlich niedriegniedrieg" ist?
            Die Summe der Einkünfte waren lt. TE in 2020 um 11.230 Euro geringer als 2019 - das kann aber immer noch überduchschnittliches Einkommen sein.

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              #7
              Zitat von Febedie Beitrag anzeigen
              Woraus schließt du, dass das zvE "deutlich niedriegniedrieg" ist?
              Die Summe der Einkünfte waren lt. TE in 2020 um 11.230 Euro geringer als 2019 - das kann aber immer noch überduchschnittliches Einkommen sein.
              Es sollte "niedriger" heißen, da hat das Smartphone was doppelt reingeschrieben, und ich habe es nicht bemerkt, Ich bitte vielfach um Verzeihung.

              Niedrigere Einkünfte (womit der TE mutmaßlich das Brutto meint), ansonsten Werbungskosten und Sonderausgaben fast identisch, daraus schließe ich, dass vermutlich auch GdE und zvE deutlich niedriger sind. Reicht dir das als Begründung?

              Dass das immer noch ein zvE sein kann, wo der KFB günstiger ist, ist klar, aber totzdem sollte der TE bedenken, dass die geänderte Einkommenssituation, in Kombination mit dem von Charlie24 erwähnten Coronabonus, zu einem anderen Ergebnis der Günstigerprüfung als im Vorjahr führen kann. Und im Forum Denkanstoße zu geben, wird ja hoffentlich, ggfs. mit deiner werten Genehmigung, weiter erlaubt sein.
              Zuletzt geändert von multi; 05.03.2021, 11:26.

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                #8
                Man sollte die Auswirkungen des Corona-Bonus 2020 für Kinder nicht unterschätzen. In dem hier geschilderten Fall mit 2 Kindern greift

                die Günstigerprüfung im Jahr 2020 erst, wenn die Einkommensteuer auf die obersten 7.812,00 € des zvE mehr als 35,18% beträgt.

                Im Jahr 2019 genügte dafür noch eine Einkommensteuerbelastung von über 31,34% für 7.620,00 € Kinderfreibetrag.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,
                  ja.....kurz und knapp: so ist es......!
                  Coronabonus und das entsprechend niedrigere Einkommen in 2020 haben dazu geführt, dass der Bezug von Kindergeld "günstiger"/besser für uns ist, als wenn unser zu versteuerndes Einkommen um die Kinderfreibeträge gemindert wird. Manchmal muss man selber mal rechnen und nicht alles der Maschine überlassen...... Dann kommt man drauf. Ich habe leider, bzw. Gott sei Dank, nicht täglich mit der Günstigerprüfung zu tun.
                  Und der Hinweis mit dem Soli war gut: dort wird der Kinderfreibetrag 2x berücksichtigt. Also alles richtig in der Anlage KIND. Dann wird mal gleich gesendet......
                  Danke für die schnelle Unterstützung, beste Grüße und bleibt alle gesund (und nett zueinander....)!

                  @admin: Thema kann geschlossen werden. Danke!

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen
                    ...Ich bitte vielfach um Verzeihung...
                    ...Reicht dir das als Begründung?...
                    ...ggfs. mit deiner werten Genehmigung...
                    Mmh, da schwingt irgendwie ein komischer Unterton mit. Muss nicht sein, eine einfache Erklärung hätte auch gereicht.
                    Ist ja möglich, dass ich was falsch verstanden oder überlesen habe bei der Fragestellung. Ich bin froh über jegliche Hilfestellung hier im Forum und wollte dich nicht angreifen mit meiner Frage.

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