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Anlage V für einen Verstorbenen: Einnahmen/Ausgaben am Todestag?

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    Anlage V für einen Verstorbenen: Einnahmen/Ausgaben am Todestag?

    Guten Tag,
    wem werden Einnahmen und Ausgaben einer vermieteten Immobilie am Todestag zugeordnet?
    Werden diese Umsätze dem Verstorbenen oder den Erben zugerechnet?

    Bereits vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe.....

    #2
    Ab dem Sterbetag erfolgt die Zuordnung zu den Erben. Zu- und Abflüsse an diesem Tag gehen deshalb bereits in die Erklärung der Erben ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zusatzinfo, auch wenn das für Vermietungseinkünfte nicht passt:
      Bei Altersrenten gibt es ab 2021 eine Änderung, die Rente für den Sterbemonat "gehört" noch zur verstorbenen Person, auch wenn die Auszahlung erst später erfolgt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a aa Satz 9 EStG, Jahressteuergesetz 2020).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        die Rente für den Sterbemonat "gehört" noch zur verstorbenen Person,
        Durchaus logisch, der Rentenanspruch ist ja auch ein höchstpersönlicher Anspruch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja schon, kann aber im Einzelfall § 11 EStG widersprechen. Wenn da jetzt aber z.B. 25 Kinder erben und nachgezahlte Rente steuerlich als Einnahme auf 25 Personen zu verteilen wäre (die DRV übermittelt sicher lieber eine Rentenbezugsmitteilung und nicht 25) ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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