Hallo liebes Forum,
da ich das erste Mal MeinElster benutze, bin ich dementsprechend etwas ratlos bzgl. der endgültigen Anrechnung der Handwerkerleistungen nach § 35 (3) EStG.
Für 2020 habe ich jede Menge Handwerkerleistungen ansetzen können. Und bin trotz 20%igen Anteils weit über die € 1.200,- max. Grenze gestoßen.
Dennoch kann ich in der Steuerberechnungs-Vorschau nicht, die ansetzbaren € 1.200,-, heraus entnehmen, sodass ich befürchten muss, dass diese erst gar nicht in die Bemessungsgrundlage geflossen sind.
Eingetragen habe ich selbstverständlich die Posten unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendunge - 3 -Handwerkerleistungen
Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Pfad zeigen könnte, indem ich die Anrechnung in der Berechnung nachvollziehen kann
und bedanke mich bereits jetzt für die hilfreichen Antworten.
da ich das erste Mal MeinElster benutze, bin ich dementsprechend etwas ratlos bzgl. der endgültigen Anrechnung der Handwerkerleistungen nach § 35 (3) EStG.
Für 2020 habe ich jede Menge Handwerkerleistungen ansetzen können. Und bin trotz 20%igen Anteils weit über die € 1.200,- max. Grenze gestoßen.
Dennoch kann ich in der Steuerberechnungs-Vorschau nicht, die ansetzbaren € 1.200,-, heraus entnehmen, sodass ich befürchten muss, dass diese erst gar nicht in die Bemessungsgrundlage geflossen sind.
Eingetragen habe ich selbstverständlich die Posten unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendunge - 3 -Handwerkerleistungen
Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Pfad zeigen könnte, indem ich die Anrechnung in der Berechnung nachvollziehen kann
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