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Handwerkerleistungen nach § 35 (3) EStG

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    Handwerkerleistungen nach § 35 (3) EStG

    Hallo liebes Forum,

    da ich das erste Mal MeinElster benutze, bin ich dementsprechend etwas ratlos bzgl. der endgültigen Anrechnung der Handwerkerleistungen nach § 35 (3) EStG.

    Für 2020 habe ich jede Menge Handwerkerleistungen ansetzen können. Und bin trotz 20%igen Anteils weit über die € 1.200,- max. Grenze gestoßen.
    Dennoch kann ich in der Steuerberechnungs-Vorschau nicht, die ansetzbaren € 1.200,-, heraus entnehmen, sodass ich befürchten muss, dass diese erst gar nicht in die Bemessungsgrundlage geflossen sind.

    Eingetragen habe ich selbstverständlich die Posten unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendunge - 3 -Handwerkerleistungen

    Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand einen Pfad zeigen könnte, indem ich die Anrechnung in der Berechnung nachvollziehen kann
    und bedanke mich bereits jetzt für die hilfreichen Antworten.

    #2
    Hallo,

    kann ich nicht nachvollziehen.
    Musst du überhaupt Steuern zahlen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Mit ElsterFormular kannst du für 2020 nichts mehr erklären, also womit wird erklärt? Mein ELSTER oder Steuerprogramm ?

      Die Steuerermäßigung wird ganz am Ende der Berechnung von der Einkommensteuer abgezogen. Wenn die Steuer vor dem Abzug unter

      1.200,00 € liegt, wird nur die Steuer abgezogen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo FIGUL,

        vielen Dank für die Antwort.

        Klar muss ich Steuern zahlen^^ Zuvor habe ich immer ElsterFormular benutzt. Doch nun geht dies ja leider nicht mehr.

        Der Posten "Haushaltsnahe Dienstleistungen" ist für mich jedoch "Neuland".
        Da ich erst seit einem Jahr ein Eigenheim besitze und sich deshalb Kosten ergeben haben, die ich nun ansetzen möchte.

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Der Posten "Haushaltsnahe Dienstleistungen" ist für mich jedoch "Neuland".
          Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen sind unterschiedliche Sachverhalte, auch wenn alles in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

          erklärt wird. Die Frage, womit die Erklärung erstellt wird, hast du nicht beantwortet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            der Eintrag scheint korekt zu sein.
            Zitat: Eingetragen habe ich selbstverständlich die Posten unter: Anlage Haushaltsnahe Aufwendunge - 3 -Handwerkerleistungen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Hallo Charlie24,

              vielen lieben Dank für die nützliche Antwort.

              Ich benutze nun Mein Elster, nachdem ElsterFormular ja abgeschafft wurde.

              Okay....dies erklärt weshalb ich den Posten nicht in der SteuerberechnungsVorschau sehen kann. Vielen Dank!

              Schade nur, dass MeinELSTER nicht eine komprimierte Übersicht über alle Posten anbietet, dies wäre für die endgültige Überprüfung überschaubarer.

              Viele Grüße zurück

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                #8
                Hallo,

                Dann liegt deine Steuer unter 1200.- ?
                Darauf hab ich doch hingewiesen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Oder er hat nicht 100% der Arbeitskosten erklärt, sondern nur die Steuerermäßigung von 20% ?

                  Die einzelnen Posten wurden in der Steuerberechnung noch nie aufgeführt, die Summe wird in Zeile 9 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen jedoch angezeigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Moin..

                    Ich habe das gleiche Problem!

                    Möchte gerne eine Rechnung für eine Dachsanierung (Arbeitslohn über 20.000€) steuerlich absetzen!

                    Anlage "Energetische Maßnahmen" geht leider nicht, weil technische Mindestanforderungen (U-Wert von mindestens 0,14 W/(m²K)) nicht erfüllt.

                    Aus diesem Grund Verwendung Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" > Handwerkerleistungen

                    (214) Summe steuerlich berücksichtigungsfähiger Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer (Euro) = über 20000 €

                    In der detaillierte Steuerberechnung wird bei "Ermäßigung für Handwerkerleistungen" aber nur 600 € angesetzt!? Müssten eigentlich 1200 € (max. Grenze) sein...

                    Was habe ich falsch gemacht?

                    Vielen Dank im Voraus!

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                      #11
                      In der detaillierte Steuerberechnung wird bei "Ermäßigung für Handwerkerleistungen" aber nur 600 € angesetzt!? Müssten eigentlich 1200 € (max. Grenze) sein
                      Hast du Angaben auf Seite 4 und/oder 5 gemacht oder musst du dort Angaben machen, z. B bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke für die schnelle Antwort!

                        Ja, auf Seite 4 = Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern

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                          #13
                          Ja, auf Seite 4 = Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern
                          Seite 4 wäre aber falsch, zumindest für 2020.

                          Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten sind die 100(%) auf Seite 5 zu erklären und zwar in Zeile 14.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Seite 4 wäre aber falsch, zumindest für 2020.

                            Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten sind die 100(%) auf Seite 5 zu erklären und zwar in Zeile 14.
                            Problem gelöst... DANKE!!!

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                              #15
                              @DeliaGJ: Ich habe unter Handwerkerleistungen EUR 445, verteilt auf 5 Einzelposten, in die Spalte "Betrag darin enthaltene Lohnanteile ..." eingetragen. Mittels der Funkltion "Detailiierte Steuerberechnung" habe ich ein PDF-Dokument erhalten. Relativ unten unter der Überschrift "Berechnung der Einkommensteuer" gibt es die Zeile "Ermäßigung für Handwerkerleistungen". Dort finde ich den Betrag EUR 89, das sind 20% von EUR 445. Vielleicht hilft dir das weiter, die Position zu finden.
                              Gruß be.assmann

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