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Anlage V - Zeile 25 - 29

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    Anlage V - Zeile 25 - 29

    Hallo, für 2020 wird aus einer Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften auch eine Feststellungserklärung abgegeben. Soweit alles klar - Nun "sollte" ich in meiner eigenen Einkommensteuererklärung 2020 die Anlage V hinzufügen und unter Zeile 25 das zuständige Finanzamt sowie die Steuer-Nr. der Erbengemeinschaft und meinen Anteil eintragen.
    Nur die Zeile 25 ist in der Anlage V nicht zu finden !?! Wer hat hier einen Tipp. Danke.

    #2
    Nur die Zeile 25 ist in der Anlage V nicht zu finden !?! Wer hat hier einen Tipp..
    Für ElsterFormular glaube ich dir das gerne, das Programm steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung.

    Bei Mein ELSTER findest du die Zeilen 25 ff. auf der Teilseite 2 der Anlage V - Anteile an Einkünften. Der Eintrag erfolgt unter Grundstücksgemeinschaften.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charly24, Danke für die schnelle Antwort. Arbeite seit 2019 mit Mein ELSTER. Sorry aber Zeile 25 Teilseite 2 der Anlage V ist bei mir nicht da! bei 1) Allgemeine Angaben = Zeile 4-8, dann Button "nächste Seite" / 2 Einnahmen = Zeile 9 - 20 - nächste Seite / 3 Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte = Zeile 21 - 24 - nächste Seite Absetzung für Abnutzung usw. = Zeile 33 ....
      Darf ich evtl. bei 1 "Allgemeine Angaben" nichts ausfüllen ?? - Viele Grüße Markus

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        #4
        Sorry aber Zeile 25 Teilseite 2 der Anlage V ist bei mir nicht da!
        Was heißt: Teilseite 2 ist bei dir nicht da? Du darfst nicht die Teilseite 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufrufen,
        sondern gehst direkt auf 2 - Anteile an Einkünften. So sieht die Startseite der Anlage V aus:

        Teilseiten_Anlage_V.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charly24, Danke Dir, jetzt passt alles.
          Aber darf ich Dich gleich noch was fragen. In der Feststellungserklärung muss ich Einzelaufwendungen eines Beteiligten (Fahrtkosten zum Mietobjekt) eintragen - Also die Aufwendung die nicht auf alle gemäß den Beteiligungsschlüssel aufgeteilt werden! - Weißt Du wo? Gruß Markus

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            #6
            Sonderwerbungskosten kannst du in der Anlage FE 1 unter Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen direkt bei dem Beteiligten eintragen.

            den das betrifft. Diese Fahrtkosten dürfen natürlich nicht in der Anlage V der Gemeinschaft erklärt werden. Da ein Saldo erwartet wird, musst

            du ein Minuszeichen voranstellen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24, vielen Dank, Du hast alle meine Fragen beantwortet. Nochmals besten Dank dafür. Viele Grüße Markus

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                #8
                Hallo, jetzt hat sich noch eine Frage ergeben: Bei den Sonderwerbungskosten, Anlage FE 1 unter Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen, kann man hier den anteiligen Betrag der Erbscheinkosten (Erbschein notwendig wegen Grundbuchänderung) für das vermietete Objekt (Haus und Grund) eintragen? Gruß Markus

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                  #9
                  Die Frage betrifft Steuerrecht ! Ich würde sagen: Nein ! Ich habe zwar ein Urteil gefunden, in dem das anders gesehen wird, aber das war eine andere Fallgestaltung.

                  Sofort als Werbungskosten abziehen ginge ohnehin nicht. Wenn, dann wären das Anschaffungsnebenkosten, die nur die BMG für die Gebäude-AfA erhöhen.

                  Dann müssten die Gebühren aber auch erst zerlegt werden nach Boden- und Gebäudewert sowie dem sonstigen Vermögen. Darüber mit dem Finanzamt zu

                  streiten, lohnt nicht und einfach anerkannt wird es normalerweise nicht.

                  https://www.steuertipps.de/anlegen-v...ngskosten-sein
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    OK, Danke. Viele Grüße Markus

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                      #11
                      Ich habe deinen letzten Beitrag in ein neues Thema verschoben, mit der ursprünglichen Fragestellung zu den Zeilen 25 bis 28 der Anlage V hat das ja nichts zu tun.

                      Zu den fehlerhaften Hinweisen wird es in den nächsten Tagen erfahrungsgemäß noch weitere Beiträge geben. Hier geht es weiter:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...bei-vermietung
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 27.03.2021, 14:11.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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