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Abfindung als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn nach Fünftel-Regelung

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    Abfindung als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn nach Fünftel-Regelung

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr eine Abfindung meines Arbeitgebers erhalten. Diese ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 aufgeführt.
    Meine Frage lautet: Nachdem ich den Betrag in Anlage N (Mein Elster) / 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre in Zeile 17 eingetragen habe,
    und die Steuerberechnung durchführe, wird eine Steuerlast berechnet, wie ohne Fünftel-Regelung. Berechnet letztlich das FA den tatsächliche Steuerbetrag?

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe


    #2
    und die Steuerberechnung durchführe, wird eine Steuerlast berechnet, wie ohne Fünftel-Regelung.
    In der Steuerberechnung gibt es keine Zeile: zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke!! Heißt das also "ja" auf meine letzte Frage?

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        #4
        Wenn es die von mir genannte Zeile in der Steuerberechnung gibt, dann wurde die Fünftel-Regelung angewandt.

        Die führt ja nicht in jedem Fall zu einer tatsächlichen Steuerermäßigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok, verstanden, vielen Dank. (Dein Tippfehler hatte mich zunächst etwas verwirrt...)

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