Abfindung als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn nach Fünftel-Regelung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Leo09
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2021
    • 3

    #1

    Abfindung als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn nach Fünftel-Regelung

    Hallo zusammen,
    ich habe letztes Jahr eine Abfindung meines Arbeitgebers erhalten. Diese ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 aufgeführt.
    Meine Frage lautet: Nachdem ich den Betrag in Anlage N (Mein Elster) / 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre in Zeile 17 eingetragen habe,
    und die Steuerberechnung durchführe, wird eine Steuerlast berechnet, wie ohne Fünftel-Regelung. Berechnet letztlich das FA den tatsächliche Steuerbetrag?

    Danke schonmal im Voraus für eure Hilfe

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    und die Steuerberechnung durchführe, wird eine Steuerlast berechnet, wie ohne Fünftel-Regelung.
    In der Steuerberechnung gibt es keine Zeile: zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Leo09
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2021
      • 3

      #3
      Danke!! Heißt das also "ja" auf meine letzte Frage?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Wenn es die von mir genannte Zeile in der Steuerberechnung gibt, dann wurde die Fünftel-Regelung angewandt.

        Die führt ja nicht in jedem Fall zu einer tatsächlichen Steuerermäßigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Leo09
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2021
          • 3

          #5
          Ok, verstanden, vielen Dank. (Dein Tippfehler hatte mich zunächst etwas verwirrt...)

          Kommentar

          Lädt...