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Mein Elster - Freibeträge falsch berechnet?

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    Mein Elster - Freibeträge falsch berechnet?

    Hallo,

    ich beziehe als Rentner zusätzlich eine Firmenrente aus meiner ehem. Tätigkeit, diese Rente muß ich in Anlage N eintragen. Seit 2010 erhalte ich auf diese Rente einen Freibetrag für Versorgungsbezüge, der über die Jahre konstant bleibt, zuletzt in 2019. Das neue Elster-Online-Programm rechnet für 2020 nur einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000€, der gewohnte Freibetrag wird nicht angegeben. Hat sich die Gesetzeslage geändert oder rechnet das Programm falsch?

    Gruß Günther

    #2
    Der Werbungskostenpauschbetrag bei Versorgungsbezügen beträgt 102 Euro. Hast Du die Lohnsteuerbescheinigung richtig in die Anlage N übertragen?

    Oder hattest Du noch andere Arbeitnehmereinkünfte?

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      #3
      ich habe die vorherigen Steuerdaten 2019 in das neue Elster-Programm integriert, d.h. jetzt sind nur die Bereiche markiert, wo Einträge vorhanden sind. Nur die muß ich mit den aktuellen Daten versehen. Bei Anlage N muß ich nur 1 Eintrag machen, den Bruttoarbeitslohn. Da sind Eingabefehler fast ausgeschlossen. Im Steuerbescheid der letzen Jahre gibt das Finanzamt diesen Posten mit 3 Einträgen unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" an: Bruttoarbeitslohn (meine Angabe), Freibetrag für Versorgungsbezüge (Eintrag Finanzamt), Werbungskosten zu Versorgungsbezügen (102€). Auch die unverbindliche Elster Berechnung hat das bislang so angegeben, aber diese Vorberechnung des neuen Elsters für 2020 eben nicht.
      Diese genannten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist in meinen Augen meine Firmenrente. Anfangs hatte ich das unter Anlage R eingetragen. Dann aber wurde mir erklärt, daß das falsch sei und in Anlage N eingetragen werden muß. Das geht nun schon seit 2010 so. Daher tippe ich auf einen Fehler in der Elster Vorberechnung.

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        #4
        Dir unterlaufen Eingabefehler. Du musst auch Seite 3 der Anlage N Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre

        ausfüllen und zwar Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3. Dort sind die Werte unter den Nummern 8, 29 und 30 deiner Lohnsteuerbescheinigung

        einzutragen und zwar in die Zeilen 11, 12 und 13. Nur dann erkennt die Anwendung, dass es sich um Versorgungsbezüge handelt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          herzlichen Dank, Charlie, das hat funktioniert.

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