Hallo,
ich beziehe als Rentner zusätzlich eine Firmenrente aus meiner ehem. Tätigkeit, diese Rente muß ich in Anlage N eintragen. Seit 2010 erhalte ich auf diese Rente einen Freibetrag für Versorgungsbezüge, der über die Jahre konstant bleibt, zuletzt in 2019. Das neue Elster-Online-Programm rechnet für 2020 nur einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000€, der gewohnte Freibetrag wird nicht angegeben. Hat sich die Gesetzeslage geändert oder rechnet das Programm falsch?
Gruß Günther
ich beziehe als Rentner zusätzlich eine Firmenrente aus meiner ehem. Tätigkeit, diese Rente muß ich in Anlage N eintragen. Seit 2010 erhalte ich auf diese Rente einen Freibetrag für Versorgungsbezüge, der über die Jahre konstant bleibt, zuletzt in 2019. Das neue Elster-Online-Programm rechnet für 2020 nur einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000€, der gewohnte Freibetrag wird nicht angegeben. Hat sich die Gesetzeslage geändert oder rechnet das Programm falsch?
Gruß Günther
Kommentar