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Getrennt lebend seit 01.01.20

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    Getrennt lebend seit 01.01.20

    Hallo zusammen. Wir leben seit 01.01.20 getrennt. Wenn ich nun die Steuererklärung als Einzelveranlagung für beide Ehepartner mache kommt als Ergebnis trotz Nachzahlung des Ehemannes und Erstattung für mich insgesamt ein Plus für uns raus. Mache ich jedoch eine Zusammen Veranlagung müssen wir nachzahlen. Wie kann das sein. Verstehe es einfach nicht. Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Vielen Dank und liebe Grüße Beate

    #2
    Hallo,

    keine Ahnung, was du eingibst.
    Vielleich liegt es an der falschen Software. für 2020 kannst du nämlich keine erklärung mehr mit ElsterFormular machen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Nein ich hab es bei Elster Smart dem neuen Programm eingegeben.

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        #4
        Nein ich hab es bei Elster Smart dem neuen Programm eingegeben.
        Was meinst du mit neuem Programm ? Die Webanwendung Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja Mein Elster das andere geht ja ab 2020 nicht mehr

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            #6
            Vielleicht kann mir jemand hier helfen.
            Ohne nähere Angaben zu den Einkünften und anderen steuerrelevanten Tatsachen wie etwa Entgeltersatzleistungen ist da keine Hilfe möglich.

            Es gibt immer mal Fälle, bei denen die Zusammenveranlagung ungünstiger ausfällt. Du schreibst getrennt lebend seit 01.01.2020. Wie ist das

            zu verstehen ? Habt ihr euch exakt am Neujahrstag getrennt ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Da ist er offiziell ausgezogen

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                #8
                Die Frage habe ich deshalb gestellt, weil das Trennungsdatum ja darüber entscheidet, ob das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten denn für 2020 überhaupt

                noch besteht. Die Beantwortung dieser Frage ändert aber nichts daran, dass die Angaben nicht ausreichend sind, um den Fall zu beurteilen. Bei einer

                Einzelveranlagung von Ehegatten ist es zumeist sinnvoll, die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung auszufüllen. Wurde das gemacht?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nein ich glaube nicht. Ich muss das nochmal nachschauen. Evtl. melde ich mich noch mal. Vielen Dank schon mal dafür.

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