Hallo zusammen. Wir leben seit 01.01.20 getrennt. Wenn ich nun die Steuererklärung als Einzelveranlagung für beide Ehepartner mache kommt als Ergebnis trotz Nachzahlung des Ehemannes und Erstattung für mich insgesamt ein Plus für uns raus. Mache ich jedoch eine Zusammen Veranlagung müssen wir nachzahlen. Wie kann das sein. Verstehe es einfach nicht. Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Vielen Dank und liebe Grüße Beate
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Getrennt lebend seit 01.01.20
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Nein ich hab es bei Elster Smart dem neuen Programm eingegeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielleicht kann mir jemand hier helfen.
Es gibt immer mal Fälle, bei denen die Zusammenveranlagung ungünstiger ausfällt. Du schreibst getrennt lebend seit 01.01.2020. Wie ist das
zu verstehen ? Habt ihr euch exakt am Neujahrstag getrennt ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Die Frage habe ich deshalb gestellt, weil das Trennungsdatum ja darüber entscheidet, ob das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten denn für 2020 überhaupt
noch besteht. Die Beantwortung dieser Frage ändert aber nichts daran, dass die Angaben nicht ausreichend sind, um den Fall zu beurteilen. Bei einer
Einzelveranlagung von Ehegatten ist es zumeist sinnvoll, die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung auszufüllen. Wurde das gemacht?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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