Ich will erstmalig die EkSt 2021 über Elster selber machen. Ich bekomme den Hinweis, dass die Summe des maschinell berechneten Versorgungs-Freibetrags und des personell ermittelten Versorgungs-Freibetrags für den 4. (hier weiß ich nicht wofür die Ziffer 4. Steht) und die weiteren Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit den gesetzlichen Höchstbetrag überschreiten. Wir sind beide Rentner. Der eine seit 2005 und der andere seit 2017. Bis Ende 2019 gab es eine defferred compensation die aber eben seit 2019 erledigt ist. Kann jemand helfen, das wäre schön
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Keine Ankündigung bisher.
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Du willst die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 machen, aber sicher nicht mit ElsterFormular, sondern mit der Webanwendung Mein ELSTER,
nehme ich an. Dafür gibt es ein eigenes Unterforum, in das ich das Thema verschiebe.
Ihr bezieht beide Versorgungsbezüge und habt dafür eine Lohnsteuerbescheinigung ? Bezieht ihr auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Erfassung unter Versorgungsbezug 4 und weitere (aufaddiert) ist mit Sicherheit falsch. Bei laufenden Versorgungsbezügen muss die Erfassung
zwar auch auf der Seite 3 der Anlage N Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre erfolgen, aber unter
Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3. Dort sind die Werte unter den Nummern 8, 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigungen
einzutragen und zwar in die Zeilen 11, 12 und 13. Dann sollte die Steuer berechnet werden, es sei denn, es gibt noch andere Fehler.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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