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Verluste aus der Veräußerung geschlossener Immobilienfonds

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    Verluste aus der Veräußerung geschlossener Immobilienfonds

    Hallo,

    Bei meiner Suche nach einer Antwort bin ich gestern lediglich auf ein altes Thema aus 2014 gestoßen. Meine Frage wird dort leider nicht behandelt. Sie lautet:

    Lassen sich Verluste aus einer Veräußerung von Anteilen aus einem geschlossenen Immobilienfonds steuerlich berücksichtigen - und wenn ja, wie? Die Anteile wurden vor über 10 Jahren gekauft und haben jetzt gemäß Zweitmarkt einen Wert von 65%.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar,

    otto2

    #2
    Hallo,

    Bei meiner Suche nach einer Antwort bin ich lediglich auf ein altes Thema aus 2014 gestoßen. Meine Frage wird dort leider nicht behandelt. Sie lautet:

    Lassen sich Verluste aus einer Veräußerung von Anteilen aus einem geschlossenen Immobilienfonds steuerlich berücksichtigen - und wenn ja, wie? Die Anteile wurden vor über 10 Jahren gekauft und haben jetzt gemäß Zweitmarkt einen Wert von 65%.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar,

    otto2

    Kommentar


      #3
      Im Unterforum für das ELSTER Anwender Forum bist du mit deiner Frage sicher falsch, denn hier geht es um Fragen wie:

      Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

        Nach meiner Kenntnis bleiben Verluste nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist unberücksichtigt, vorher könnten sie im Rahmen von § 23 EStG

        auch nur eingeschränkt mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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