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Zweimal arbeitslos, wie angeben

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    Zweimal arbeitslos, wie angeben

    Hey,

    hätte eine kurze Frage. Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.

    Letztes Jahr war etwas komisch, was beruflich angeht. Hatte zwei Arbeitgeber gehabt und hab zweimal den Job verloren, also zweimal arbeitslos.

    einmal vom 01.05 - 14.06 und ab dem 1. September wieder.

    die Frage ist, wie gebe ich das am besten an? Komischerweise hat Elster auch nur zwei Lohnsteuerbescheinigungen übernommen, aber das vom Arbeitslosengeld komplett ignoriert.

    Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

    Gruß

    #2
    ElsterFormular kann für 2020 nicht mehr verwendet werden. Es stand für 2019 letztmalig zur Verfügung.

    Kommentar


      #3
      aber das vom Arbeitslosengeld komplett ignoriert.
      Das Arbeitslosengeld müsste in den Hauptvordruck übernommen worden sein, vorausgesetzt, die Bescheinigungen der Agentur für Arbeit lagen schon vor.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Arbeitslosengeld müsste in den Hauptvordruck übernommen worden sein, vorausgesetzt, die Bescheinigungen der Agentur für Arbeit lagen schon vor.
        Das ist ja das komische. Eventuell ein Fehler seitens Elster?
        Ich kann ja die Sachen einsehen, ebenso auch das vom Arbeitsamt, aber dort wo normalerweise die Lohnsteuerbescheide eingetragen werden, sind nur von den Arbeitgebern eingetragen.

        Kommentar


          #5
          Ich kann ja die Sachen einsehen
          Dann musst du doch nur auf Seite 7 des Hauptvordrucks nachsehen, ob die Bescheinigungen des Arbeitsamts in die Zeile 43 übernommen wurden.

          In der Steuerberechnung erscheint das Arbeitslosengeld nicht, es ist ja steuerfrei !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            In der Steuerberechnung erscheint das Arbeitslosengeld nicht, es ist ja steuerfrei !
            Also, als ich mal arbeitslos war, musste ich die ALG-Beträge immer als Lohnersatzleistung eintragen, ist das nicht mehr so? Und ich meine mich zu erinnern, dass es da eine Abteilung gab "Zeiten der Nichtbeschäftigung" oder so?

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              #7
              Die Zeiten der Nichtbeschäftigung müssen neuerdings nicht mehr angegeben werden, die Lohnersatzleistungen natürlich schon.

              In der Steuerberechnung erschien das noch nie. Da gibt es nur die Zeile: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt und

              einer Prozentangabe.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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