Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausstattungspauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausstattungspauschale

    Hallo,

    Habe eine Frage zu Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) § 19 Ausstattungspauschale, vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.

    Zum Kontext. Ich bin im Jahr 2020 aus einem Land außerhalb der EU aus beruflichen Gründen in die EU gezogen. Es ist ein neuer Job, und es ist der erste Job in der EU. Ich hatte Umzugskosten, die ich nach AUV § 18 Umzugspauschale angeben werde.


    Daneben hatte ich aber auch Ausstattungs-/Einrichtungskosten für die neue angemietete Wohnung. Wenn ich mich nicht täusche, kann man in der beschriebenen Situation nach AUV § 19 Ausstattungspauschale eine Pauschale zur Deckung einiger Kosten bekommen.

    1. Kann ich die Ausstattungspauschale für den Steuerabzug nach § 19 angeben (in Zeile 48 der Anlage N)?

    2. Aus dem Gesetz geht hervor, dass die Pauschale "von 70 Prozent des Grundgehalts der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 13, zuzüglich des Grundgehalts der Stufe 8 der jeweiligen Besoldungsgruppe, mindestens der Besoldungsgruppe A 5, höchstens der Besoldungsgruppe B 3" beträgt (ohne Berücksichtigung der ganzen Ausarbeitung des § 19). Wie ermittelt man den genauen Betrag für "mindestens der Besoldungsgruppe A 5, höchstens der Besoldungsgruppe B 3"?

    Danke!
Lädt...
X