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    dauerhafte Auswärtstätigkeit

    ............
    Zuletzt geändert von ; 08.03.2021, 22:48.

    #2
    Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit gehören in Zeile 62 der Anlage N.

    Welche Software verwendest Du denn? Du hast unter Allgemein und Projekt gefragt!

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit gehören in Zeile 62 der Anlage N.

      Welche Software verwendest Du denn? Du hast unter Allgemein und Projekt gefragt!
      Lies dir doch bitte nochmal meine Frage durch... denn deine Antwort ergibt null Sinn....
      Ich benutze keine "Software" sondern das Elster Online Portal...

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        #4
        Natürlich gibt die Frage Sinn, Deine Antwort aber nicht: Es gibt keine Software oder Webanwendung namens "Allgemein und Projekt" und hat es auch nie gegeben, trotzdem postest Du aber in diesem Unterforum. Das Elster Online Portal heißt seit Jahren "Mein Elster" (Name steht drauf) und hat ein eigenes Unterforum namens "Mein Elster". Da Du dort aber nicht postest, ist die frage auch deshalb berechtigt. Ich verschiebe mal ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Rein inhaltlich ist das keine Frage zu Elster, sondern Steuerrecht und damit auch kein Thema des gesamten Forums. Und ob das Ergebnis nicht am Ende des Tages ääh der Nacht nicht doch "erste Tätigkeitsstätte" sein könnte, ist noch gar nicht ausgemacht, ggf. bist Du ja dauerhaft vom Arbeitgeber einer Betriebsstätte XY zugeordnet. Aber wie angedeutet, da hilft Dir dein steuerlicher Berater weiter ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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