Hallo zusammen,
ich liege deutlich unter dem Freibetrag von 9.408 Euro, aber bei der Berechnung auf Elster.de wird mir trotzdem nicht die gezahlte Lohnsteuer komplett erstattet.
Ich war das letzte Jahr noch in Elternzeit (3. Jahr also kein Eltergeld) und habe nur die letzten Monate gearbeitet, daher müsste ich doch die gezahlte Lohnsteuer von 226 Euro komplett zurück bekommen - oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus (bin leider kein Profi was die Steuer angeht)
Doreen
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
| | | | |
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
| Festgesetzt werden | 90,00 | 0,00 | |
| Abzug vom Lohn | -226,00 | | |
| verbleibende Beträge | -136,00 | 0,00 | -136,00 |
+--------------------------------------+-----------------+-----------------+---------------------+
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 90,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 2.530 €) beträgt 3,56 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 4.824 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 2.294 € gemindert.
ich liege deutlich unter dem Freibetrag von 9.408 Euro, aber bei der Berechnung auf Elster.de wird mir trotzdem nicht die gezahlte Lohnsteuer komplett erstattet.
Ich war das letzte Jahr noch in Elternzeit (3. Jahr also kein Eltergeld) und habe nur die letzten Monate gearbeitet, daher müsste ich doch die gezahlte Lohnsteuer von 226 Euro komplett zurück bekommen - oder mache ich einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus (bin leider kein Profi was die Steuer angeht)
Doreen
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| Abzug vom Lohn | -226,00 | | |
| verbleibende Beträge | -136,00 | 0,00 | -136,00 |
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Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 90,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 2.530 €) beträgt 3,56 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 4.824 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 2.294 € gemindert.
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