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Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage R bei Rente?

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    Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage R bei Rente?

    Guten Morgen, wir machen zum ersten Mal eine gemeinsame Veranlagung. Mein Mann bezieht Rente wegen voller Erwerbsminderung. Seit 1. Juli wird von der monatlichen Rente ein Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung, ein Anteil am Zusatzbeitrag und ein Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen. Meine Frage: Müssen wir die Abzüge getrennt voneinander in "Mein Elster" auflisten und wenn ja, wo? Oder können wir einfach die monatliche ausgezahlte Rente (netto) auf's Jahr gerechnet in der Anlage R eintragen und auf einen Eintrag in der Anlage Vorsorgeaufwand verzichten?

    Zuletzt geändert von Charlie24; 09.03.2021, 10:44. Grund: Leerraum entfernt

    #2
    Nein, bei der Rente muss der Bruttobetrag (Rentenbetrag) in der Anlage R erfasst werden. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind getrennt

    davon in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen und zwar in die Zeilen 16 und 18

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, Charlie24

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