Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruchhinweise bei der Steuerberechnung -Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand -

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruchhinweise bei der Steuerberechnung -Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand -

    Hallo zusammen,
    meine EKSt-Erklärung 2020 habe ich mit Mein Elster gemacht. Mein Mann ist Rentner und ich Arbeitnehmer. Wir haben zusammen die Anlage N und Anlage R sowie Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Aufgrund des Bescheinigungsabrufs wurde die entsprechenden Daten von den einzelnen Stellen vorab eingetragen.
    Nach Prüfen erschien: KEINE FEHLER.
    Bei der Steuerberechnung erhalte ich den Abbruch-Hinweis:
    Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
    Unter Dokumentationshinweise steht: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruchhinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Ich kann auf Anhieb keinen Fehler finden. Oder liegt es vielleicht daran, dass ELSTER noch nicht endgültig auf dem aktuellen Stand ist. Ich habe irgendwo gelesen, dass noch bis 17.03.2021
    Daten von ELSTER aktualisiert bzw. eingespielt werden sollen.

    Kann mir jemand helfen ?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Grüße
    johanna4360

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen.
    Dann musst du in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 2 zunächst bei deinem Mann die Werte in den Zeilen 16 und 18 überprüfen.

    Der deutlich höhere Wert muss in Zeile 16 stehen. Wenn da etwas falsch ist, musst du dir die Bescheinigung für die Rente anzeigen lassen.

    Sollte dein Mann in der PKV versichert sein, musst du die Seite 3 überprüfen sowie die Bescheinigung der privaten Krankenkasse

    Wenn bei deinem Mann alles passt, musst du die Einträge aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 11 und 13 überprüfen.

    Ich habe heuer schon Bescheinigungen abgerufen, auch solche für Rentner. Da sind keine Fehler aufgetreten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24

      Vielen Dank für die rasche Antwort.
      Ich habe deine Punkte überprüft. Die Daten wurden richtig eingespielt. Mein Mann ist nicht in der privaten KV versichert (ich auch nicht).
      Mein Mann erhält von zwei verschiedenen Stellen eine Rente. Die Beiträge wurden zusammenaddiert in den Zeilen 16 + 18 eingespielt, allerdings sind von einer Rentenstelle KV/PV Beiträge aus 2019 mit dazu eingespielt worden. Kann es vielleicht daran liegen?

      Kommentar


        #4
        allerdings sind von einer Rentenstelle KV/PV Beiträge aus 2019 mit dazu eingespielt worden. Kann es vielleicht daran liegen?
        Wenn die erst 2020 abgerechnet wurden, wäre das ja nicht falsch. Auch da müssten die Beiträge zur Krankenversicherung aber doch höher sein als die

        Beiträge zur Pflegeversicherung. Du siehst doch die Einträge vor dir und kannst das leicht überprüfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Charlie24
          Alles korrekt, die Beiträge aus 2019 wurden erst 2020 abgerechnet. Wäre also ok.
          Die Beiträge zur KV sind höher als die zur PV.
          Bei mir hat die Krankenkasse noch KV+PV-Beiträge aus Kapital LV in die Zeile 16+18 eingespielt. Und tatsächlich hat sie die höheren Beiträge in die PV + die niedrigeren Beiträge in die KV
          eingetragen, was aber wegen einem Freibetrag in der KV korrekt ist.. Ich habe das jetzt manuell umgeändert und siehe da, es kommt eine Steuerberechnung raus. Leider mit einer dicken Nachzahlung. Was soll ich jetzt tun? Denn der höhere PV-Beitrag ist korrekt überspielt worden. Die Nachzahlung kommt mir jedoch sehr hoch vor.
          Hast du noch einen Tipp für mich?
          ​​​​​​​Vielen Dank für deine Hilfe

          Kommentar


            #6
            Leider mit einer dicken Nachzahlung. Was soll ich jetzt tun? Denn der höhere PV-Beitrag ist korrekt überspielt worden. Die Nachzahlung kommt mir jedoch sehr hoch vor.
            Wenn du die Beiträge zur KV und PV bei dir vertauscht hast, damit die Steuerberechnung überhaupt funktioniert, musst du davon ausgehen,

            dass die Steuerberechnung korrekt ist. Die solltest du deshalb abspeichern, bevor du die Werte wieder an der richtigen Stelle einträgst. Nachzahlungen

            können sich wegen der Renten deines Mannes ergeben, davon wurde ja keine Lohnsteuer einbehalten. Ob auch die Kapitallebensversicherung zu einer

            zusätzlichen Steuerbelastung führt, weiß ich jetzt nicht aus dem Stegreif, aber das müsstest du ja in der Steuerberechnung sehen. Ich weiß auch nicht,

            was du unter einer hohen Nachzahlung verstehst, aber ich zahle für meine Renten jährlich einige tausend Euro Steuern und muss deshalb seit Jahren

            vierteljährlich Vorauszahlungen leisten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              charlie24

              Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen. Ich werde die Steuerberechnung vorher speichern, bevor ich die Zahlen wieder an die richtige Stelle eintrage. Nach deiner Aussage zu den Steuern auf die Renten, wird unsere Steuerberechnung und die damit verbundene Nachzahlung wohl korrekt sein.

              Nochmal vielen Dank für deine kompetenten Antworten.
              Viele Grüße

              Kommentar


                #8
                Hallo Johanna, hallo Charlie,
                auch ich stand vor dem Rätsel: Prüfungsmodus fehlerfrei, Steuerrechnung mit dem Fehler abgelehnt.
                Frage an Charlie: Hast du den Freibetrag aufgrund der Änderung gemäß § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V berücksichtigt? Dazu die TK: „Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Versorgungsbezüge ein Freibetrag in Höhe von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße. 2020 liegt dieser Betrag bei 159,25 Euro. Der Freibetrag gilt nur für die Einnahmen aus Versorgungsbezügen und für die Beiträge zur Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gilt er nicht: Dort ist der volle Betrag zugrunde zu legen.“
                Bei geringen Versorgungsbezügen kann es deshalb zu einem KV-Beitrag von 0 € kommen bei gleichzeitigen Beiträgen zur Pflegeversicherung oder eben zu einem geringeren Betrag.
                Auftreten kann dieser Effekt nicht nur bei den Zeilen 16 und 18, sondern auch, z.B. bei geringen Betriebsrenten, in den Zeilen 11 und 13. Die Zuordnung ist bei mir korrekt, die Angaben wurden aus den übermittelten Bescheinigungen übernommen.
                Ich habe den Elster-Support am 6. 3. 2021 um einen Kommentar gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten. Das Entwickler-Team hat diese Änderung wohl (noch) nicht zu Ende gebracht.
                Viele Grüße und danke für eure Beiträge
                Silverager999

                Kommentar

                Lädt...
                X