Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiwillige Zuzahlung für Versorgungskammer - wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiwillige Zuzahlung für Versorgungskammer - wo eintragen?

    Hallo,

    neben dem Arbeitgeber, der 50% bei einer Versorgungskammer zahlt, muss ich die andere Hälfte tragen.
    Das ist auch so auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2020 aufgedruckt.
    Ich habe eine freiwillige Zusatzzahlung geleistet, dafür eine Bescheinigung von der Versorgungskammer erhalten (eine Art Kontoauszug mit den Pflichtbeträgen und die vom Arbeitgeber und meine freiwillige Zuzahlung) die kann man bis zu den ~25.000 Euro im Jahr machen.

    Wo trägt man die in der Einkommensteuererklärung ein?
    Einfach den Betrag, der auf der Lohnsteuer steht erhöhen?

    Grüße,
    Hanny

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 5, die da heißt: Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse; zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ... ohne Beiträge, die in zeile 4 geltend gemacht werden."

    Als Betrag nimmst du die Differenz zwischen gesamten bescheinigten Betrag zu den Beträgen laut Lohnsteuerbescheinigung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das Finanzamt hat jetzt bei der Einkommensteuererklärung die Zusatzzahlung nicht als Altervorsorge anerkannt.
      Kann das sein?

      Kommentar


        #4
        Das Finanzamt hat jetzt bei der Einkommensteuererklärung die Zusatzzahlung nicht als Altervorsorge anerkannt. Kann das sein?
        Wenn der Betrag nicht elektronisch übermittelt wurde, kann das durchaus sein. In solchen Fällen muss man die Bescheinigungen einreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo guten Tag,
          mir ist das auch so ähnlich passiert: ich habe den zusätzlichen Betrag zwar in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, aber es wurde nicht berücksichtigt, weil ich meiner "Besoldungsstelle keine Einwilligung zum Datenaustausch mit der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erteilt"
          habe. Das wusste ich nicht, dass ich das tun muss. Mit der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen hatte ich noch nie zu tun. Und ist mit Besoldungsstelle mein Arbeitgeber gemeint oder in dem Fall das Versorgungswerk? Ich habe eine Bescheinigung vom Versorgungswerk über den eingezahlten Betrag. Ich habe ja nun zum ersten Mal geelstert und bin ein kleines bisschen enttäuscht. Ich dachte eigentlich, wenn das Finanzamt bestimmte Unterlagen bräuchte, dass sie mir Bescheid sagen und ich das nachreiche. Stattdessen berücksichtigen sie es einfach nicht :-((
          Ich werde sicher Einspruch einlegen, aber vielleicht hat noch jemand einen Tipp für mich, wie ich das besser angegangen wäre.
          Mit besten Grüßen,
          Pica

          Kommentar


            #6
            Ich dachte eigentlich, wenn das Finanzamt bestimmte Unterlagen bräuchte, dass sie mir Bescheid sagen und ich das nachreiche.
            Das setzt allerdings voraus, dass sich das jemand näher ansieht und bemerkt, dass da Unterlagen fehlen könnten. Das ist in dem Massengeschäft

            nicht gewährleistet und das wird auch nicht besser werden, nachdem immer mehr Erklärungen automatisiert abgearbeitet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Pica Beitrag anzeigen
              Hallo guten Tag,
              mir ist das auch so ähnlich passiert: ich habe den zusätzlichen Betrag zwar in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, aber es wurde nicht berücksichtigt, weil ich meiner "Besoldungsstelle keine Einwilligung zum Datenaustausch mit der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen erteilt"
              habe. Das wusste ich nicht, dass ich das tun muss. Mit der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen hatte ich noch nie zu tun. Und ist mit Besoldungsstelle mein Arbeitgeber gemeint oder in dem Fall das Versorgungswerk? Ich habe eine Bescheinigung vom Versorgungswerk über den eingezahlten Betrag. Ich habe ja nun zum ersten Mal geelstert und bin ein kleines bisschen enttäuscht. Ich dachte eigentlich, wenn das Finanzamt bestimmte Unterlagen bräuchte, dass sie mir Bescheid sagen und ich das nachreiche. Stattdessen berücksichtigen sie es einfach nicht :-((
              Ich werde sicher Einspruch einlegen, aber vielleicht hat noch jemand einen Tipp für mich, wie ich das besser angegangen wäre.
              Mit besten Grüßen,
              Pica
              Also da bringst Du irgendetwas völlig durcheinander, denn das passt hinten und vorne nicht:

              Die in Zeile 5 einzutragenden Beträge wurden noch nie elektronisch übermittelt und werden es auch nicht, mit einer Einwilligung zum Datenaustausch mit wem auch immer kann das also gar nichts zu tun haben.

              Die Besoldungsstelle ist die Stelle, die bei Beamten, da diese nicht rentenversicherungspflichtig sind, zuständig ist für eine Datenübermittlung an die ZfA. Der Fall kommt aber eigentlich nur im Bereich der Anlage AV (= Riester-Rente) vor, wenn Beamte riestern wollen.

              Letztlich brauchen wir von Dir ein paar Zusatzinfos: Bist Du Beamter oder "normal" rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ? Im zweiten Fall dürfte ein Fall der Zeile 5 gar nicht vorliegen, weil da nur Beträge rein kommen, wenn Du Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk zahlst anstatt an die Deutsche Rentenversicherung.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Hallo, danke für die Antwort erstmal,
                also das ist so: Mein Mann (gemeinsam veranlagt), ist Beamter. Ich selber bin in einem berufsständischen Versorgungswerk und dahin gehen die Rentenbeiträge, ganz richtig. Das, was mein Arbeitgeber ans Versorgungswerk für mich abgeführt hat, steht in Zeile 4, und was ich selber noch zusätzlich direkt dort eingezahlt habe, steht in Zeile 5. So habe ich das immer gemacht. Der Betrag, der mir im Steuerbescheid fehlt, entspricht genau dem aus der Zeile 5. Wenn Eintragungen aus Zeile 5 nicht elektronisch übermittelt werden, dann hat vielleicht das Finanzamt etwas durcheinander gebracht. Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Werde morgen dort anrufen.
                Beste Grüße,
                Pica

                Kommentar


                  #9
                  ... weil da nur Beträge rein kommen, wenn Du Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk zahlst anstatt an die Deutsche Rentenversicherung.
                  Es kommen auch nur die Anteile rein, die man selbst zusätzlich an ein Versorgungswerk entrichtet. Was der Arbeitgeber aus dem Bruttolohn abführt, steht auf

                  der Lohnsteuerbescheinigung und gehört in die Zeilen 4 und 9 der Anlage Vorsorgeaufwand. Der Begriff Besoldungsstelle spricht für Beamteneigenschaft und der Rest

                  der Angaben von Pica dafür, dass es um einen Riestervertrag geht, was mit der Fallgestaltung von Hanny überhaupt nichts zu tun hat.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Wir haben übrigens keinen Riestervertrag,
                    danke für Eure Infos.
                    Gruß
                    Pica

                    Kommentar


                      #11
                      Der Betrag, der mir im Steuerbescheid fehlt, entspricht genau dem aus der Zeile 5. Wenn Eintragungen aus Zeile 5 nicht elektronisch übermittelt werden, dann hat vielleicht das Finanzamt etwas durcheinander gebracht. Ich bin mir keiner Schuld bewusst.
                      Diese zusätzlichen Beiträge wurden und werden nicht elektronisch übermittelt, da hilft nach meiner Erfahrung nur die Vorlage der schriftlichen Bescheinigung

                      des Versorgungswerks, die man inzwischen auch als PDF hochladen kann. https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Der eine oder andere Bearbeiter ist da manchmal nicht ganz firm drin, dass die Zeile 5 leider nicht übermittelt wird. Leider eine unbeabsichtigte gewisse Fehlerquelle dort, die Begründung mit der fehlenden Zustimmung für die Besoldungsstelle ist daher Quatsch.

                        Umgekehrt ist aber auch eine "beliebte" Fehlerquelle auf der anderen Seite, dass zum einen irgendwelche Zusatzversorgungen dort erklärt werden oder der letzte Satzteil ("abzüglich steuerfreier Zuschüsse laut Zeile 22b der Lohnsteuerbescheinigung") bzw. "ohne Beträge laut Zeile 4" "übersehen" werden.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #13
                          Hi Pica

                          Bei mir sieht es genau so aus wie bei dir.
                          Habe gestern online bei Elster Einspruch eingelegt.
                          Dort habe ich die Jahres Meldung mit hochgeladen. Wurde einfach bei der Bearbeitung gelöscht und ignoriert. Keinerlei Nachfrage ob man da zu einen Beleg hat. Einfach gelöscht. Unglaublich.

                          Kommentar


                            #14
                            Einfach gelöscht. Unglaublich.
                            Wenn die Aussage Picard777 zutrifft, dass nicht alle Sachbearbeiter wissen, dass hierfür keine elektronischen Bescheinigungen übermittelt werden,

                            ist das keineswegs unglaublich. Ich persönlich halte das Fehlen einer Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für ein Versäumnis des Gesetzgebers. Wer

                            als Selbstständiger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, hat im Übrigen das gleiche Problem. Ich lade die schriftliche Bescheinigung

                            der DRV deshalb immer zeitgleich mit der Steuererklärung hoch. Wenigstens das ist ja inzwischen bundesweit möglich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Mal ne blöde Frage.
                              Warum gibt man denn diese Werte in die Steuererklärung ein wenn sie dann ohne Rückfrage gelöscht werden? Macht für mich keinen Sinn.
                              Ist wie wenn du einen Burger ohne Käse bestellst und es kommt automatisch immer einer mit. Erst nach Beschwerde bekommt man einen ohne. Argument auf einen Burger gehört Käse oder was?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X