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Elektron. Beitragsbescheinigung f. Kranken-/Pflegeversich., unvollst. Datenübermittl.

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    Elektron. Beitragsbescheinigung f. Kranken-/Pflegeversich., unvollst. Datenübermittl.

    In Mein Elster habe ich unter der Funktion Formulare und Leistungen / Bescheinigungen abrufen u.a. die "Elektronische Beitragsbescheinigung Kranken-/Pflegeversicherung" meiner Ehefrau abgerufen. Es handelt sich um eine private inländische Versicherung. Ich habe dann festgestellt, dass in dieser Bescheinigung leider folgende Angabe fehlt: "Beitrag ohne Basisabsicherung z.B. für Wahlleistungen …". Weder der Text noch der Betrag wurden uns übermittelt.
    Ich rief am 08.03.21 bei der Versicherung an und erhielt die Antwort, dass für 2020 für Wahlleistungen der Betrag € 525,37 übermittelt wurde.
    Der Datenfluss sieht nach meiner Vorstellung vereinfacht wie folgt aus: Server DBV => Übertragungsprogramm => Finanzbehörde => Abruf in den Formularbereich von Mein Elster.
    Die Frage ist, an welcher Stelle das Textfeld "Beitrag ohne Basisabsicherung z.B. für Wahlleistungen …" und der zugehörige Betrag abhandengekommen sind.
    Gestern habe ich zunächst mal eine Anfrage per Mail an die Versicherung geschickt mit der Bitte, mir die übermittelten Daten in einer Datei zuzusenden, damit ich sie prüfen kann.
    Über die Antwort werde ich hier berichten. Falls jemand sachdienliche Hinweise oder ein ähnliches Problem hat, ist eine Antwort hier willkommen.
    Wie in einem separaten Beitrag beschrieben (Problem mit einer Lohnsteuerbescheinigung) , ist das hier die zweite Bescheinigung, mit der ich Probleme habe.
    Mit Elsterformular in den letzten Jahren lief es vergleichsweise glatter und weniger zeitaufwändig.
    Gruß be.assmann

    #2
    Meine PKV übermittelt die Beitragsanteile für Wahlleistungen auch nicht an das Finanzamt, die sind nur in der schriftlichen Bescheinigung enthalten,

    die ich per Post von der Versicherung erhalte. Das hat rechtliche Gründe. Die Beitragsanteile für die Basisversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung

    müssen (seit 2019) zwingend an die Finanzverwaltung übermittelt werden, auch wenn ich als Versicherungsnehmer dem nicht ausdrücklich zugestimmt habe.

    Für die Beitragsanteile für Wahlleistungen besteht hingegen keine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung, die dürften nur mit ausdrücklicher Zustimmung

    des Versicherungsnehmers an das Finanzamt übermittelt werden.

    Ich erfasse diese Beitragsanteile ohnehin nicht in unserer Steuererklärung, da sie sich bei uns steuerlich nicht auswirken, es spielt also für mich keine Rolle.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die für mich plausible Erläuterung. Der Mitarbeiter am Servicetelefon der PKV hat es wohl leider nicht gewusst. Die schriftliche Bescheinigung meiner PKV kommt dieses Jahr auch leider erst im März. Ich habe sie noch nicht.
      Gruß be.assmann

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        #4
        Die schriftliche Bescheinigung meiner PKV kommt dieses Jahr auch leider erst im März. Ich habe sie noch nicht.
        Eigentlich sollte die schriftliche Bescheinigung spätestens Anfang März eintrudeln, die Daten müssen ja bis Ende Februar elektronisch übermittelt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Meine PKV übermittelt die Wahlleistungen auch nicht, demzufolge waren sie auch bei Elsterformular niemals in den abgerufenen Daten vorhanden. Man muss jetzt nicht neuerdings alles auf Mein Elster schieben.

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