Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich weiß, dass es zu diesem Thema schon Einträge gibt, leider komme ich aktuell einfach nicht mehr weiter.
In 2020 ist meine Lebensgefährtin aus China zu mir nach Deutschland in meine Wohnung (mit einem Sprachvisum) gezogen.
Sie war ab 01.02.2020 offiziell bei mir gemeldet, lebte aber auch schon zeitweise im Dezember 2019-Januar2020 bei mir in der Wohnung (mit einem Besuchervisum, deswegen konnten wir sie nicht früher anmelden).
Unterstützungsleistungen wie Flug, Visum, Krankenversicherung etc. habe ich schon ab 2019 bzw. spätestens ab Jan. 2020 geleistet.
Nun meine erste Frage: Kann ich somit angeben, dass meine Lebensgefährtin das ganze Jahr 2020 bei mir im Haushalt lebte (mit der maximalen Unterhaltspauschale von 9408 EUR) und oder ist dies an die Meldebescheinigung gebunden, bei welcher Sie ab 01.02.2020 offiziell bei mir eingezogen/aus China umgezogen ist?
Meine zweite Frage:
Ich bekomme bei der Prüfung bzw. Berechnung der Steuer immer folgende Fehlermeldung:
"AHW Abbruch-Hinweise
Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die
Ermittlung der Unterstützungsleistung".
Wieviel Personen muss ich in Anlage U "-1 - Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)" angeben?
In 2020 leben dort meine Lebensgefährtin und ich gemeinsam, also eigentlich 2 Personen. Ich habe mein Monatsnettogehalt und die Unterhaltspauschale angegeben. Meine Lebensgefährtin verfügt über keine finanziellen Mittel und kein Einkommen.
Es kommt jedoch immer der besagte Fehler egal ob ich eine oder zwei Personen eingebe. Ich habe gehört, dass wenn man hier mehrere Personen angibt der Unterhalt entsprechend unter den Köpfen aufgeteilt wird, allerdings lebt sie ja mit mir zusammen in meinem Haushalt, weswegen dann ja wieder die Pauschale greifen sollte...
Oder muss ich, da wir ja in einem Haushalt leben, in der Anlage U "-1 - Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)" etwas ganz anderes angeben?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe und beste Grüße
FaBru
ich weiß, dass es zu diesem Thema schon Einträge gibt, leider komme ich aktuell einfach nicht mehr weiter.
In 2020 ist meine Lebensgefährtin aus China zu mir nach Deutschland in meine Wohnung (mit einem Sprachvisum) gezogen.
Sie war ab 01.02.2020 offiziell bei mir gemeldet, lebte aber auch schon zeitweise im Dezember 2019-Januar2020 bei mir in der Wohnung (mit einem Besuchervisum, deswegen konnten wir sie nicht früher anmelden).
Unterstützungsleistungen wie Flug, Visum, Krankenversicherung etc. habe ich schon ab 2019 bzw. spätestens ab Jan. 2020 geleistet.
Nun meine erste Frage: Kann ich somit angeben, dass meine Lebensgefährtin das ganze Jahr 2020 bei mir im Haushalt lebte (mit der maximalen Unterhaltspauschale von 9408 EUR) und oder ist dies an die Meldebescheinigung gebunden, bei welcher Sie ab 01.02.2020 offiziell bei mir eingezogen/aus China umgezogen ist?
Meine zweite Frage:
Ich bekomme bei der Prüfung bzw. Berechnung der Steuer immer folgende Fehlermeldung:
"AHW Abbruch-Hinweise
Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die
Ermittlung der Unterstützungsleistung".
Wieviel Personen muss ich in Anlage U "-1 - Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)" angeben?
In 2020 leben dort meine Lebensgefährtin und ich gemeinsam, also eigentlich 2 Personen. Ich habe mein Monatsnettogehalt und die Unterhaltspauschale angegeben. Meine Lebensgefährtin verfügt über keine finanziellen Mittel und kein Einkommen.
Es kommt jedoch immer der besagte Fehler egal ob ich eine oder zwei Personen eingebe. Ich habe gehört, dass wenn man hier mehrere Personen angibt der Unterhalt entsprechend unter den Köpfen aufgeteilt wird, allerdings lebt sie ja mit mir zusammen in meinem Haushalt, weswegen dann ja wieder die Pauschale greifen sollte...
Oder muss ich, da wir ja in einem Haushalt leben, in der Anlage U "-1 - Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)" etwas ganz anderes angeben?
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe und beste Grüße
FaBru
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