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Prüfung Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

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    Prüfung Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

    Guten Tag,

    beim Erstellen unserer Einkommensteuererklärung ergibt sich folgendes Problem:

    In der Anlage Vorsorgeaufwand, Teil 5 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
    • gebe ich, freiwillig GKV und meiner Lohnsteuerbescheinigung entsprechend, in den Zeilen 37 und 39 Werte ein. Zeile 38 lasse ich leer.
    • gebe ich für meine Frau, PKV, ihrer Lohnsteuerbescheinigung entsprechend, in der Zeile 38 einen Wert ein. Die Zeilen 37 und 39 lasse ich leer.

    Das führt zu einer Fehlermeldung:

    Bei den steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen müssen die Zuschüsse zur Krankenversicherung (Nummer 24 a / b der Lohnsteuerbescheinigung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Nummer 24 c der Lohnsteuerbescheinigung) immer gemeinsam angegeben werden (Ehefrau / Person B).
    Das klingt für mich als sei hier gefordert für meine Frau alle drei Felder (Zeile 37-39) auszufüllen? Das entspricht doch aber nicht der Realität von privat Versicherten?

    Trage ich versuchsweise in die beiden Felder Nullen ein, so ergibt sich vor der Abgabe eine andere Meldung:

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung laut Nummer 24 a der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Ehefrau / Person B).
    Dieser "Trick" hilft also auch nicht.

    Kann mir hier jemand mit Hinweisen helfen?

    #2
    gebe ich für meine Frau, PKV, ihrer Lohnsteuerbescheinigung entsprechend, in der Zeile 38 einen Wert ein. Die Zeilen 37 und 39 lasse ich leer.
    Warum hat der AG die Zuschüsse zur Pflegeversicherung bei deiner Frau nicht unter Nr. 24c der Lohnsteuerbescheinigung extra ausgewiesen ?

    Eigentlich ist es falsch, diese Zuschüsse unter Nr. 24b mit anzugeben. Beide Zeilen darfst du nicht mit Nullwerten befüllen, nur die Zeile 39 !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von asdfg Beitrag anzeigen
      Das klingt für mich als sei hier gefordert für meine Frau alle drei Felder (Zeile 37-39) auszufüllen? Das entspricht doch aber nicht der Realität von privat Versicherten?
      Nein, das heißt es nicht. Es müssen sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherung angegeben werden. D.h. Zeile 39 immer und mindestens eine der Zeilen 37 oder 39.

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        #4
        Ahhh... die 37 leer lassen, die 38 mit Wert nach Bescheinigung ausfüllen und die 39 mit einer 0 ausfüllen - das funktioniert technisch schon mal, vielen Dank für den Hinweis!

        Es handelt sich um PKV-Zuschüsse während einer Elternzeit, daher gehe ich naiv davon aus dass die Lohnsteuerbescheinigung so passt.

        Edit: Inzwischen zwei Antworten, daher vielen Dank für die Hinweise im Plural
        Zuletzt geändert von asdfg; 13.03.2021, 17:14.

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          #5
          D.h. Zeile 39 immer und mindestens eine der Zeilen 37 oder 39.
          Gemeint war sicher: D.h. Zeile 39 immer und mindestens eine der Zeilen 37 oder 38.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Es handelt sich um PKV-Zuschüsse während einer Elternzeit, daher gehe ich naiv davon aus dass die Lohnsteuerbescheinigung so passt.
            Das könnte sein, aber mit 0 in Zeile 39 lässt sich das Problem doch einfach lösen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich bekomme die Fehlermeldung, wie bekomme ich die weg?

              Es wurden steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung laut Nummer 24 b der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, ohne dass entsprechende Beiträge zur Basiskrankenversicherung erklärt wurden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

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                #8
                Du musst deine Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf Seite 3 der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 23 ff erfassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Oder die Beträge auf Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand löschen. Es hängt halt von den tatsächlichen Verhältnissen ab.

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                    #10
                    Oder die Beträge auf Seite 5 der Anlage Vorsorgeaufwand löschen.
                    Aber nur, wenn keine steuerfreien AG-Zuschüsse unter Nummer 24b der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich habe es in "2 - Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" Zeile 11 und 13 eingetragen. Mehr muss ich doch bei der Anlagevorsorgeaufwand nicht eintragen. Was trage ich dann in 5 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ein. Habe schon alles probiert ? Zur Info, ich bin gesetzlich versichert.

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                        #12
                        Zitat von Medi Beitrag anzeigen
                        Was trage ich dann in 5 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse ein.
                        Das steht doch dort, Du überträgst einfach die Zahlen aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung. Im Zweifel natürlich keine Nullen.

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                          #13
                          Ich habe es komplett gelöscht, war in Zeile24b nichts drin. Und es funktioniert jetzt und er berechnet. Vielen Dank an euch :-)

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Aber nur, wenn keine steuerfreien AG-Zuschüsse unter Nummer 24b der Lohnsteuerbescheinigung stehen.
                            Habe ich gemacht und es funktioniert. Zeile 24 Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse wurde gelöscht, weil in 24b nichts stand :-)

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