Hallo zusammen,
ich habe meine Fragen bereits recherchiert, jedoch teilweise nur unklare bzw. abweichende Informationen gefunden:
Meine Situation:
Vielen Dank und herzlichen Grüße!
ich habe meine Fragen bereits recherchiert, jedoch teilweise nur unklare bzw. abweichende Informationen gefunden:
Meine Situation:
- Ich habe von 2014 bis 2018 ein Bachelor-Auslandsstudium in der Schweiz absolviert.
- Im Rahmen dieses Studiums habe ich von Aug. 2018 - Dez. 2018 ein Auslandssemester in den USA verbracht.
- Es handelte sich bei dem Bachelorstudium um ein meine zweite Ausbildung. Ich habe im Jahr 2014 meine Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert.
- Ich habe für das Jahr 2019 bereits eine Steuererklärung eingereicht, ohne vorher Erklärungen für meine Studienzeit einzureichen.
- Kann ich die Kosten für mein Auslandsstudium rückwirkend geltend machen?
- Verstehe ich es richtig, dass ich die Erklärungen nur für die vergangenen 4 Jahre nachreichen kann, sprich nur für die Jahre 2017 und 2018 meiner Studienzeit?
- Wo genau kann ich meine Auslandsstudienkosten geltend machen, also in welcher Anlage?
- Hat der Fakt, dass ich für das Jahr 2019 bereits eine Erklärung eingereicht habe Auswirkungen auf das Geltendmachen meiner Studienkosten in den Vorjahren?
- Gibt es etwas zu beachten?: Ich plane, in erste Linie die Studiengebühren und Verpflegungspauschalen geltend zu machen - meine sonstigen Umkosten würde ich aus Prakmatismusgründen nicht einreichen.
Vielen Dank und herzlichen Grüße!
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