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Kosten für Auslandsstudium geltend machen

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    Kosten für Auslandsstudium geltend machen

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Fragen bereits recherchiert, jedoch teilweise nur unklare bzw. abweichende Informationen gefunden:

    Meine Situation:
    • Ich habe von 2014 bis 2018 ein Bachelor-Auslandsstudium in der Schweiz absolviert.
    • Im Rahmen dieses Studiums habe ich von Aug. 2018 - Dez. 2018 ein Auslandssemester in den USA verbracht.
    • Es handelte sich bei dem Bachelorstudium um ein meine zweite Ausbildung. Ich habe im Jahr 2014 meine Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert.
    • Ich habe für das Jahr 2019 bereits eine Steuererklärung eingereicht, ohne vorher Erklärungen für meine Studienzeit einzureichen.
    Meine Fragen:
    • Kann ich die Kosten für mein Auslandsstudium rückwirkend geltend machen?
    • Verstehe ich es richtig, dass ich die Erklärungen nur für die vergangenen 4 Jahre nachreichen kann, sprich nur für die Jahre 2017 und 2018 meiner Studienzeit?
    • Wo genau kann ich meine Auslandsstudienkosten geltend machen, also in welcher Anlage?
    • Hat der Fakt, dass ich für das Jahr 2019 bereits eine Erklärung eingereicht habe Auswirkungen auf das Geltendmachen meiner Studienkosten in den Vorjahren?
    • Gibt es etwas zu beachten?: Ich plane, in erste Linie die Studiengebühren und Verpflegungspauschalen geltend zu machen - meine sonstigen Umkosten würde ich aus Prakmatismusgründen nicht einreichen.
    Über eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und herzlichen Grüße!

    #2
    - Ja.
    - Nicht ganz.
    - Anlage hängt von der Einkunftsart ab.
    - Nein.
    - Ja: das sind keine Fragen zu Elster.

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