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Auflösungsbetrag Wohnriester Konto

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    Auflösungsbetrag Wohnriester Konto

    Hallo, mein Wohnriester Konto wurde wegen Hausverkauf aufgelöst und jetzt muss der Auflösungsbetrag wegen nicht mehr vorhandener Selbstnutzung voll versteuert werden. Die Angabe muss wohl in der Anlage R gemacht werden. Weiß jemand wo das genau eingegeben werden muss? VG Micha

    #2
    Im Jahr 2020 wurde dafür die neue Anlage R-AV / bAV geschaffen. Du solltest einen Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

    erhalten haben. Danach richtet sich der Eintrag. In Betracht kommen m. E. die Zeilen 21 oder 23 bis 25 der Anlage R-AV / bAV.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      ich habe ein Schreiben von der ZfA erhalten. Darin steht der Auflösungsbetrag des Wohnförderkontos und der Vermerk "Feststellung des Auflösungsbetrages nach Aufgabe der Selbstnutzung §92a Abs 3 Satz 5 EStG". Weiter "Der Auflösungsbetrag ist in der Anlage R der Einkommenssteuererklärung einzutragen. Die ZfA teilt diesen Betrag dem Finanzamt mit". Mehr steht da nicht. Keine Ahnung was ich da bei Zeile 22 bis 25 eintragen soll. ZfA sagt, einen anderen Bescheid gibt es nicht. Aber da steht kein Hinweis auf eine Zeile in der Steuererklärung. Finanzamt sagt "Wir haben ja die Daten, fragen Sie da mal einen Steuerberater wo das hin soll". ??? Find ich schon sehr seltsam. Ich hätte den Betrag jetzt in der Zeile 23 vermerkt. Aber was ist mit Zeile 24 und 25? Sehr undurchsichtig in "Mein Elster" finde ich. VG Micha

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        #4
        Ich verstehe die Zeilen so, dass Zeile 23 zutreffend ist bei Aufgabe der Selbstnutzung (oder der Reinvestitionsabsicht) nach dem Beginn

        der Auszahlungsphase.
        Dann müssen aber in Zeile 24 der Beginn der Auszahlungsphase und in Zeile 25 auch der Zeitpunkt der Aufgabe

        der Selbstnutzung
        eingetragen werden.

        Ist die Aufgabe der Selbstnutzung vor dem Beginn der Auszahlungsphase erfolgt, ist die Zeile 21 maßgeblich. In Mein ELSTER wird das doch erläutert.

        Wenn es irgendwo hakt, dann sind das die Angaben im Bescheid der ZfA. In welcher Phase die Auflösung erfolgt ist, musst du selbst eigentlich wissen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24, Du hast natürlich recht. Der ZfA Bescheid ist für die Steuererklärung in Bezug auf "Wohnriester" nicht eindeutig bzw. sehr schlecht erklärt. Nur ein Verweis auf die Anlage. Find ich schwach. Bei "Wohnriester" gibt es ja nicht wie bei der Riester-Rente eine "Auszahlungsphase". Die Aufgabe der Selbstnutzung ist mir klar. Die hat mit dem Stichtag des Hausverkaufs geendet. Ich probiers einfach mal und schau mal wo gemeckert wird. Versteh ehrlich gesagt auch nicht, warum im ZfA Bescheid nicht einfach gesagt wird "Geben Sie den Auflösungsbetrag für die Nachversteuerung in die Zeile x,y der entsprechenden Anlage ein". Ist ja nichts Ungewöhnliches, dass ein Wohnriester-Vertrag aufgelöst und der Betrag nachversteuert werden muss. Danke für Deine Antwort. Bin gespannt. VG Micha

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