Anlage V - Mieteinnahmen 2020 für 4 Monate

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  • Peter5048
    Neuer Benutzer
    • 14.03.2021
    • 9

    #1

    Anlage V - Mieteinnahmen 2020 für 4 Monate

    Hallo Forum,

    ich habe 2020 nach längerer Renovierung meine Wohnung ab 01.09.2020 an einen Angehörigen vermietet.
    Im WEB-Elster Formular kann ich nur die Gesamtmiete hinerlegen. Wie erkennt dass Finanzamt, dass die Miete nicht für das komplette
    Jahr 2020, sondern nur für 4 Monate eingenommen wurde?

    Kann und muss ich dazu im WEB-Elsterformular eine entsprechende Notiz hinterlegen und wenn ja, wo müsste ich das genau machen?
    In der Anlage V finde ich dazu nichts wo ich eine unterjährige Vermietung angeben kann.

    Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt denkt, dass ich zu günstig vermiedet habe.

    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

    Beste Grüße,
    Peter


  • XaverWdg
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2017
    • 1048

    #2
    Mitteilung an das Finanzamt
    Alle Formulare --> Anträge, ... Mitteilungen --> Sonstige Nachricht an das Finanzamt

    Kommentar

    • Peter5048
      Neuer Benutzer
      • 14.03.2021
      • 9

      #3
      Hallo XaverWdg,
      Hallo Forum,

      im Online Formular finde ich dazu folgende Anlage. Meinst du das?

      Sonstige Angabe - 9 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung.PNG
      Gruß,
      Peter

      Kommentar

      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        Darüber kann man dem Finanzamt auch etwas mitteilen.

        Kommentar

        • Peter5048
          Neuer Benutzer
          • 14.03.2021
          • 9

          #5
          Vielen Dank. Dann schreibe ich das da rein.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Nein, die ergänzende Angabe im Hauptvordruck war nicht gemeint ! Das Formular, das Xaver meinte, ist unter Alle Formulare >

            > Anträge, Einspruch und Mitteilungen zu finden und nennt sich Sonstige Nachricht. Du könntest aber auch das Formular Belegnachreichung

            verwenden und gleich den Mietvertrag hochladen. https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • XaverWdg
              Erfahrener Benutzer
              • 18.02.2017
              • 1048

              #7
              Eine sehr gute Idee,
              bei Erstvermietung und vor allem bei Vermietung an Angehörige wird der Mietvertrag auf jeden Fall nachgefordert.

              Kommentar

              • Peter5048
                Neuer Benutzer
                • 14.03.2021
                • 9

                #8
                Vielen Dank. War mir gar nicht bewusst, dass das Finanzamt bei Erstvermietung auch gleich einen Mietvertrag haben möchte. Aber klingt eigentlich logsich

                Kommentar

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