Hallo zusammen,
ich sitze gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassuung für Einzelunternehmer.
Bei dem Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung" hänge ich gerade fest.
Ich muss für das letzte Jahr noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angeben. Kann ich dort die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro mit abziehen oder muss man bei diesem Fragebogen die genau Höhe der Werbungskosten angeben?
Unter Sonderausgaben habe ich alle Abgaben an KV, PV, etc. aus der Zeit aus meinem Angestelltenverhältnis eingetragen, zählen dazu auch die Abgabe für KV + PV von meinem Rentenbescheid?
Und zählen bei dem Punkt Steuerabzugsbeträge auch die Steuerabgaben der Rente dazu?
Achso, ich habe auch eine Schwerbehinderung und demzufolge einen Steuerfreibetrag. Kann ich diesen Freibetrag auch bei dem Punkt Steuerabzugsbeträge eintragen?
Viele Dank!!
ich sitze gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassuung für Einzelunternehmer.
Bei dem Punkt "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung" hänge ich gerade fest.
Ich muss für das letzte Jahr noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angeben. Kann ich dort die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 Euro mit abziehen oder muss man bei diesem Fragebogen die genau Höhe der Werbungskosten angeben?
Unter Sonderausgaben habe ich alle Abgaben an KV, PV, etc. aus der Zeit aus meinem Angestelltenverhältnis eingetragen, zählen dazu auch die Abgabe für KV + PV von meinem Rentenbescheid?
Und zählen bei dem Punkt Steuerabzugsbeträge auch die Steuerabgaben der Rente dazu?
Achso, ich habe auch eine Schwerbehinderung und demzufolge einen Steuerfreibetrag. Kann ich diesen Freibetrag auch bei dem Punkt Steuerabzugsbeträge eintragen?
Viele Dank!!
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