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Unterschiedliche Werbungskosten in gesonderter und einheitlicher Feststellung

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    Unterschiedliche Werbungskosten in gesonderter und einheitlicher Feststellung

    Hallo,

    ich bilde mit meiner Schwester eine Erbengemeinschaft für eine vermietete Immobilie und muss somit eine Erklärung für gesonderte und einheitliche Feststellung für Besteuerungsgrundlagen abgeben. Miete und Investitionskosten werden zu 50% geteilt, nur die Werbungskosten wie Anfahrten zur Immobilie bei z. B. Handwerkerbesprechnungen sind unterschiedlich. Wo und wie kann ich das in der Steuererklärung eingeben?

    #2
    Wo und wie kann ich das in der Steuererklärung eingeben?
    Sonderwerbungskosten sind in der Anlage FE 1 zu erklären und zwar bei den Beteiligten. Das Thema hatten wir unlängst schon mal !

    Die Feststellungserklärungen gibt es nur bei Mein ELSTER und bei kommerziellen Programmen, da bist du hier im falschen Unterforum.

    Womit wird denn die Erklärung erstellt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die erstelle ich online unter Elster. Ich habe nicht gesehen, dass es noch ein Forum für die Webanwendung gibt
      In welcher Zeile denn in FE1, ich habe das da nicht gefunden.
      Zuletzt geändert von saturn1955; 15.03.2021, 12:42.

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        #4
        Hallo,

        was ist denn online unter Elster?
        Meinst du vielleicht Mein Elster?
        Steht ganz groß auf der Startseite nach dem Einloggen

        Gruß FIGUL

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ich habe die Erklärung mit ElsterOnline erstellt, wo ich die notwendigen Formulare online ausgefüllt habe. ElsterFormular gibt es ja ab 2020 eh nicht mehr

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            #6
            Ich habe das Thema nach Mein ELSTER verschoben !

            In welcher Zeile denn in FE1, ich habe das da nicht gefunden.
            Wenn du die Nummern der Beteiligten bei der Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen bereits erfasst hast,

            dann kannst du doch bei jedem Beteiligten wieder zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung navigieren.

            Dort findest du die Zeile für den Saldoeintrag, ich müsste jetzt auch erst die Zeilennummer nachschauen. https://forum.elster.de/anwenderforu...605#post356605
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von saturn1955 Beitrag anzeigen
              Ich habe die Erklärung mit ElsterOnline erstellt, wo ich die notwendigen Formulare online ausgefüllt habe. ElsterFormular gibt es ja ab 2020 eh nicht mehr
              Hallo saturn1955,
              die Formulare für diese Erklärung gab es noch nie bei der Software Elsterformular.
              Für 2020 werden die Formulare für die einheitliche und gesonderte Feststellung in Mein Elster ab 24.03.2020 zur Verfügung gestellt.

              Tschüß

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