Anlage Unterhalt

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  • Picard777
    antwortet
    Gar nichts sollst Du eintragen, ist einfach nicht steuerlich begünstigt, deswegen gibt es auch nirgends eine Placebo-Eintragungsmöglichkeit.

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  • Sinan
    antwortet
    Hi,
    bin nicht verpflichtet, den Unterhalt zu Zahlen.
    Habe nur einmal als Spende gezahlt.
    Oder sollte ich da eine andere Formular nehmen?

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  • Picard777
    antwortet
    Wenn Du nicht -nach deutschem Recht- zum Unterhalt verpflichtet bist, ist das in der Regel überhaupt nicht berücksichtigungsfähig und die Frage der Anlage Unterhalt stellt sich gar nicht ...

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  • Sinan
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Geht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?
    Angegeben habe ich testweise Cousin
    aber keine Änderung an Auszahlbetrag

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  • Sinan
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wieviel wird den berücksichtigt?

    Gar nichts

    Welche Software verwendest Du?
    Direkt Elster online

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  • Charlie24
    antwortet
    ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert.
    Geht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Wieviel wird denn berücksichtigt?

    Welche Software verwendest Du?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.03.2021, 20:20.

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  • Sinan
    hat ein Thema erstellt Anlage Unterhalt.

    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    ich habe in der Anlage Unterhalt ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert. Nun ein Betrag von 470 euro wird am Ende gar nicht berücksichtigt was mache ich falsch?
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