Anlage Unterhalt
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Gar nichts sollst Du eintragen, ist einfach nicht steuerlich begünstigt, deswegen gibt es auch nirgends eine Placebo-Eintragungsmöglichkeit.
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Hi,
bin nicht verpflichtet, den Unterhalt zu Zahlen.
Habe nur einmal als Spende gezahlt.
Oder sollte ich da eine andere Formular nehmen?
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Wenn Du nicht -nach deutschem Recht- zum Unterhalt verpflichtet bist, ist das in der Regel überhaupt nicht berücksichtigungsfähig und die Frage der Anlage Unterhalt stellt sich gar nicht ...
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Angegeben habe ich testweise CousinZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenGeht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?
aber keine Änderung an Auszahlbetrag
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Direkt Elster onlineZitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenWieviel wird den berücksichtigt?
Gar nichts
Welche Software verwendest Du?
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Geht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert.
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Wieviel wird denn berücksichtigt?
Welche Software verwendest Du?Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.03.2021, 20:20.
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Anlage Unterhalt
Hallo,
ich habe in der Anlage Unterhalt ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert. Nun ein Betrag von 470 euro wird am Ende gar nicht berücksichtigt was mache ich falsch?Stichworte: -

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