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  • Rob86
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2021
    • 5

    #1

    Benutzerkonten

    Hallo,

    ich habe gemeinsam mit meinem Vater einer GbR (Vermietung eines Mehrfamilienhauses). Bislang haben wir unsere Steuererklärung immer durch einen Steuerberater durchführen lassen. Dies wollen wir jetzt selber in die Hand nehmen.
    Daher meine Frage zur Kontoerstellung bei Elster: Müssen wir insgesamt drei Registrierungen durchführen, eine für mich privat, eine für meinen Vater privat und eine separate für die GbR („für eine Organisation“)? Wie verhält es sich mit der Bevollmächtigung der Steuererklärung für die GbR wenn ich diese erstelle? Muss vorher eine Vollmacht erteilt werden, oder geschieht das automatisch im Prozess?

    Besten Dank und Viele Grüße
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    Hallo Rob86,

    ein Benutzerkonto reicht völlig aus, der Zertifikatsinhaber wird als Datenlieferer eindeutig identifiziert.
    Für die unterschiedlichen Steuererklärungen kannst du Profile anlegen.

    Tschüß

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Der Hauptvordruck für die Feststellungserklärung enthält eine Bekanntgabevollmacht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Nachtrag: Wenn bisher ein Steuerberater beauftragt war, ist es sinnvoll, die Bekanntgabevollmacht an diesen schriftlich zu widerrufen

        und gleichzeitig einen der Beteiligten als Bevollmächtigten zu bestellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Rob86
          Neuer Benutzer
          • 15.03.2021
          • 5

          #5
          Hallo,
          vielen Dank für euren schnellen Support!
          Heißt, ich kann mir einen Elster Account anlegen, hierüber meine und die GBR Erklärung erstellen.
          Von der zeitlichen Abfolge muss es doch so laufen, dass wir zuerst die GBR Steuererklärung einreichen, dann auf den Bescheid für die GBR warten und die Beträge dann für unsere privaten/ Einzelgesellschafterklärungen eintragen, oder?

          Kommentar

          • Beamtenschweiß
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2014
            • 3014

            #6
            Nein, auf den Feststellungsbescheid für die GbR müsst ihr nicht warten. Den Gewinn der GbR und die jeweiligen Gewinnanteile habt ihr doch schon selbst ermittelt und könnt diese somit auch in der/den Einkommensteuererklärung/en angeben.
            Sollte das FA bei der GbR von dem erklärten gewinn abweichen, gehen entsprechende Mitteilungen an die für die Einkommensteuer zuständigen Finanzämter.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Heißt, ich kann mir einen Elster Account anlegen, hierüber meine und die GBR Erklärung erstellen.
              Auch die Erklärung für deinen Vater könntest du übermitteln, falls der damit einverstanden ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Nein, auf den Feststellungsbescheid für die GbR müsst ihr nicht warten.
                Im Gegenteil bist Du verpflichtet vollständige Angaben zu machen, notfalls geschätzt nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn du gleichzeitig die Feststellungserklärung erstellst, hast Du ja schon eine ziemlich gute Schätzungsgrundlage.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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