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Neue Steuernummer bei erstmaliger Zusammenveranlagung?

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    Neue Steuernummer bei erstmaliger Zusammenveranlagung?

    Hallo,

    meine Frau und ich wurden bisher immer getrennt veranlagt und hatten natürlich jeder eine eigene Steuernummer. Brauchen wir eine neue (gemeinsame) Steuernummer, wenn wir uns zum ersten Mal zusammen veranlagen lassen wollen?

    Und gleich noch eine zweite Frage: In der Anlage R haben wir beide unsere Rente eingetragen. Auf dem Formular erscheint aber auch bei der Rente meiner Frau die Überschrift Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A. Wie kann das denn sein? Müsste da nicht stehen Ehefrau?

    Danke im Voraus für die Hilfe
    WoDin

    #2
    1. Ich weiß es nicht. Aber es ist bestimmt kein Fehler, eine neue Steuernummer zu beantragen. Die ID-Nummern sind ja eingetragen, das Finanzamt sollte in der Lage sein, den Fall zuzuordnen.
    2. Ich glaub das hatten wir schonmal hier. Ignorier das einfach.

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      #3
      Brauchen wir eine neue (gemeinsame) Steuernummer, wenn wir uns zum ersten Mal zusammen veranlagen lassen wollen?
      Ja, man bekommt für die Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer. Man kann die beantragen, es ist aber auch nicht tragisch, wenn die
      Erklärung unter der Steuernummer des Ehemann eingereicht wird.

      Auf dem Formular erscheint aber auch bei der Rente meiner Frau die Überschrift Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A. Wie kann das denn sein? Müsste da nicht stehen Ehefrau?
      Ich habe das mal nachgestellt. Das ist offensichtlich ein Fehler in der Webanwendung. Wenn du die Rente richtig bei der Ehefrau erfasst hast,

      sollte das keine Probleme machen. In der ausführlichen Steuerberechnung wird die Rente richtig zugeordnet und beim Finanzamt ebenfalls.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 17.03.2021, 17:49.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke ihr zwei, damit ist das wohl geklärt!

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, man bekommt für die Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer. Man kann die beantragen, es ist aber auch nicht tragisch, wenn die Erklärung unter der Steuernummer des Ehemann eingereicht wird.
          Haben wir nach der Heirat (ungefragt) einfach so gemacht - und auch gar keine neue Steuernummer erhalten.

          Da die Ehefrau dann natürlich keine eigene Steuererklärung mehr abgegeben hat, kam glaube ich ein Fragebogen, warum nicht, und da konnte man dann ankreuzen "bin jetzt verheiratet" und die Steuernummer des Ehemanns eintragen. Dann war Ruhe

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            #6
            Haben wir nach der Heirat (ungefragt) einfach so gemacht - und auch gar keine neue Steuernummer erhalten.
            Das ist vielleicht schon länger her. Ich kenne es aus einer Reihe von Fällen, mit denen ich in den letzten Jahren zu tun hatte,

            nur so. Bei zwei Fällen gab es deswegen eine gewisse Verwirrung. In einem Fall wurde eine hohe Vorauszahlung fälschlich unter

            der Steuernummer für die Einzelveranlagung festgesetzt, im anderen Fall gab es diverse Erinnerungen an die Abgabe der längst

            eingereichten Steuererklärungen. Ich habe ja deshalb auch geschrieben, dass es nicht tragisch ist, die gemeinsame Erklärung

            unter der bisherigen Steuernummer des Ehemanns einzureichen.

            Mein Fälle betrafen alle Finanzämter in Bayern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              In Bayern jedenfalls scheinen die Finanzämter seit zwei oder vielleicht auch mehr Jahren sehr konsequent eine neue Steuernummer zuzuteilen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

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                #8
                Das ist eigentlich mittlerweile seit Jahren bundesweit so vereinbart, sollte also Standard sein / werden.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Das wird in Sachsen seit geraumer Zeit auch so durchgezogen ; da passieren auch schon mal solche Sachen wie von Charlie24 beschrieben, vorallem wenn Ehepaare jährlich hin und her wandern von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung und wieder zurück.

                  Tschüß

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