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Verlustfeststellung noch möglich? Was gehört rein? Und wie?

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    Verlustfeststellung noch möglich? Was gehört rein? Und wie?

    Guten Tag zusammen,

    ich haben von 2013-2015 mein Zweitstudium (Master) absolviert und bin seit Ende 2015 Angestellter. Für die letzten Jahre habe ich immer eine normale Steuererklärung gemacht. Nun habe ich erfahren, dass es wohl die Möglichkeit gibt, auch noch 7 Jahre rückwirkend eine Verlustfeststellung (oder Verlustvortrag?) bezogen auf meine Studienausgaben zu machen. Ist das auch dann noch möglich, wenn ich bereits die Steuererklärungen der letzten Jahre ohne Verlustvortrag gemacht habe?

    Mit der Steuererklärung für 2018 habe ich nun erstmal gewartet, weil mir nicht klar ist, wie ich die Verlustfeststellung korrekt darin unterbringe. Oder ist es ein separater Vorgang?

    Ebenso ist mir nicht ganz klar, welche Ausgaben ich in den Verlustvortrag mit hineinrechnen darf. Kann da alles rein von den Fahrten zur Uni über Arbeitsmaterial bis zur Anschaffung von Laptop etc.? Wie sieht es mit Studiengebühren aus?

    Ich wäre dankbar für ein paar Auskünfte und wünsche einen schönen Abend!

    Marcel

    #2
    AW: Verlustfeststellung noch möglich? Was gehört rein? Und wie?

    Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung. Deine Fragen betreffen das Steuerrecht.

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      #3
      AW: Verlustfeststellung noch möglich? Was gehört rein? Und wie?

      Mit der Steuererklärung für 2018 habe ich nun erstmal gewartet, weil mir nicht klar ist, wie ich die Verlustfeststellung korrekt darin unterbringe. Oder ist es ein separater Vorgang?
      Unabhängig davon, dass deine Frage mit Elster nichts zu tun hat, in der Steuererklärung für 2018 kannst du keine Werbungskosten aus den Jahren 2013 bis 2015 erklären.

      Das muss schon in den Jahren gemacht werden, in denen diese Kosten entstanden sind, also 2013 und 2014. Für das Jahr 2015 hast du möglicherweise eine Erklärung eingereicht, damit wäre 2015 dann bereits erledigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustfeststellung noch möglich? Was gehört rein? Und wie?

        Und, da ich lese, ab Ende 2015 gearbeitet, bitte zusätzlich prüfen, was das ganze Verlustvortragen überhaupt bringt.

        Beispiel: ab 10/15 gearbeitet, 4000 brutto, damit Einkünfte 12000€ abzgl. 1000€ Werbungskostenpauschale, GdE 11000.
        Nach Berücksichtigung der Sozialversicherung wird da höchstwahrscheinlich ein zvE unterhalb des Grundfreibetrags rauskommen, wofür die Steuer eh Null ist.

        Sprich, der Verlustvortrag würde sich für 2015 gar nicht auswirken, sondern nur dann später, nämlich wenn der vorgetragene Verlust mehr als 11000€ beträgt, würde der verbleibende Verlust nach 2016 vorgetragen. Aber 11000€ Verlust wären wirkungslos verpufft.

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