Guten Tag zusammen,
ich haben von 2013-2015 mein Zweitstudium (Master) absolviert und bin seit Ende 2015 Angestellter. Für die letzten Jahre habe ich immer eine normale Steuererklärung gemacht. Nun habe ich erfahren, dass es wohl die Möglichkeit gibt, auch noch 7 Jahre rückwirkend eine Verlustfeststellung (oder Verlustvortrag?) bezogen auf meine Studienausgaben zu machen. Ist das auch dann noch möglich, wenn ich bereits die Steuererklärungen der letzten Jahre ohne Verlustvortrag gemacht habe?
Mit der Steuererklärung für 2018 habe ich nun erstmal gewartet, weil mir nicht klar ist, wie ich die Verlustfeststellung korrekt darin unterbringe. Oder ist es ein separater Vorgang?
Ebenso ist mir nicht ganz klar, welche Ausgaben ich in den Verlustvortrag mit hineinrechnen darf. Kann da alles rein von den Fahrten zur Uni über Arbeitsmaterial bis zur Anschaffung von Laptop etc.? Wie sieht es mit Studiengebühren aus?
Ich wäre dankbar für ein paar Auskünfte und wünsche einen schönen Abend!
Marcel
ich haben von 2013-2015 mein Zweitstudium (Master) absolviert und bin seit Ende 2015 Angestellter. Für die letzten Jahre habe ich immer eine normale Steuererklärung gemacht. Nun habe ich erfahren, dass es wohl die Möglichkeit gibt, auch noch 7 Jahre rückwirkend eine Verlustfeststellung (oder Verlustvortrag?) bezogen auf meine Studienausgaben zu machen. Ist das auch dann noch möglich, wenn ich bereits die Steuererklärungen der letzten Jahre ohne Verlustvortrag gemacht habe?
Mit der Steuererklärung für 2018 habe ich nun erstmal gewartet, weil mir nicht klar ist, wie ich die Verlustfeststellung korrekt darin unterbringe. Oder ist es ein separater Vorgang?
Ebenso ist mir nicht ganz klar, welche Ausgaben ich in den Verlustvortrag mit hineinrechnen darf. Kann da alles rein von den Fahrten zur Uni über Arbeitsmaterial bis zur Anschaffung von Laptop etc.? Wie sieht es mit Studiengebühren aus?
Ich wäre dankbar für ein paar Auskünfte und wünsche einen schönen Abend!
Marcel
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