Belege/Nachweise hinzufügen bei MEIN ELSTER

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  • Tom2e
    Neuer Benutzer
    • 18.03.2021
    • 4

    #1

    Belege/Nachweise hinzufügen bei MEIN ELSTER

    Hallo,

    meine alte Steuererklärung habe ich importiert von obsoleten Vorgänger, wobei dieser übersichtlicher war...und bereits versendet

    Nun stellt sich die Frage früher habe ich meine Belege, dies waren :

    -Lohnsteuerbescheinigung
    -HaftPflicht Bescheinigungen von Versicherungen.
    -Belege von Sparkasse der Wohnriester

    Soll ich die nach wie vor beim Finanzamt persönlich abgeben, respektive per Post.. oder gibt es eine Möglichkeit in diesen MEIN ELSTER ?

    Besten Dank


    Gruß Tom




  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Man kann über alle Leistungen, Mitteilungen den Punkt Nachreichen von Belegen auswählen, der in den meisten, wenn nicht inzwischen in allen Bundesländern verfügbar ist.

    Das Einreichen der LStB und Riesterbeiträge ist (und war) aber unsinnig, da die eh der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt wurden. Belege zur Haftpflichtversicherung sind überflüssig. Generell solltest du dich mit dem seit Jahren geltenden Belegverzicht beim Elsterverfahren beschäftigen.

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    • Mocca
      Neuer Benutzer
      • 24.01.2022
      • 1

      #3
      Hallo, und wo finde ich diesen Punkt "Nachreichen / Einreichen von Belegen? Müsste die Bescheinigung beilegen, dass meine Mutter einen Pflegegrad hat.
      Danke!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Hallo, und wo finde ich diesen Punkt "Nachreichen / Einreichen von Belegen?
        Hier: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • mhanft
          Erfahrener Benutzer
          • 07.01.2006
          • 1695

          #5
          Man kann die auch einfach per simpler E-Mail schicken, meistens an "poststelle...@...finanzamt...de" (steht in der Fußzeile des Briefbogens). In meinem Fall hat das zuverlässiger funktioniert als diese ELSTER-Belegnachreichung.

          Aber wie multi ja schon schrub: Nur nachreichen, was auch tatsächlich vom Finanzamt angefordert wurde! Die armen Beamten dort wollen sich ja auch keine überflüssige Arbeit aufhalsen

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            ... was auch tatsächlich vom Finanzamt angefordert wurde! Die armen Beamten dort wollen sich ja auch keine überflüssige Arbeit aufhalsen
            An einigen Stellen der amtlichen Formulare finden sich Hinweise, dass bei erstmaliger Geltendmachung einer Steuervergünstigung bestimmte Unterlagen

            einzureichen sind, so z. B beim Behinderten-Pauschbetrag, wo dabeisteht: - bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -

            In diesen Fällen bringt es nichts, auf die Anforderung des Finanzamts zu warten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • mhanft
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2006
              • 1695

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              - bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -
              Nun ja - das könnte man ja als "Anforderung des Finanzamts" verstehen

              Kommentar

              • holzgoe
                Erfahrener Benutzer
                • 19.01.2009
                • 12107

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                .... - bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -
                In diesen Fällen bringt es nichts, auf die Anforderung des Finanzamts zu warten.
                Hallo,
                ich glaube auch immer noch an den gesunden Menschenverstand, dass man bei neuen Sachverhalten erforderliche Nachweise mitliefert.

                Tschüß

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                • Beamtenschweiß
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.04.2014
                  • 3014

                  #9
                  Gesunder Menschenverstand???
                  Ich glaube das ist seit knapp 2 Jahren in Deutschland ein Fremdwort
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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