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    Fragen zu einigen Anlagen

    Letztes Jahr hatte ich das ein oder andere wohl in der falschen Anlage aufgeführt.
    Könnt Ihr mir sagen in welche Anlage:
    Kfz Versicherungen,Zahnarztrechnungen,Handwerkerrechnu ngen,Kilometer zur Arbeit, Lebensversicherung, Hausrat/Wohngebäudeversichrung, Kontogebühren kommen. Das wäre super

    #2
    Hallo forever,
    Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen, Hausrat-, Wohngebäudevers. -> Anlage Vorsorgeaufwand
    Zahnarztrechnungen -> Anlage Außergewöhnliche Belastungen
    Handwerkerrechnungen -> Anlage Haushaltnahe Aufwendungen
    Kilometer zur Arbeit , Kontoführungsgebühren-> Anlage N Werbungskosten

    Wobei man beachten muss, das meistens die Höchstbeträge zum Sonderausgabenabzug schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegevers. erreicht sind, und alle anderen Versicherungen kann man sich sparen.
    Du kannst das ja in der Steuerberechnung testen, ob sich am Ergebnis noch etwas ändert, wenn du die Versicherungen einträgst.

    Tschüß

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      #3
      Vielen lieben Dank

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        #4
        Hallo,

        Hausrat kannst du überhaupt nicht absetzen
        Gebäudeversicherung nur als Vermieter in der Anlage V

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Wenn Wohngebäudeversicherung abzusetzen ist muss auch Hausrat möglich sein.
          Dass ist bei uns 1 Rechnung mit diesen 2 Positionen

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            #6
            Hallo,

            ja?
            Dann schau dir mal die Anlage Vorsorgeaufwand an und mach dich schlau im Internet

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Wenn Wohngebäudeversicherung abzusetzen ist muss auch Hausrat möglich sein.
              Sachversicherungen sind nun mal keine Vorsorgeaufwendungen ! Also entweder Anlage V bei Vermietung oder überhaupt nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo,

                Wenn Wohngebäudeversicherung abzusetzen ist muss auch Hausrat möglich sein.
                Dass ist bei uns 1 Rechnung mit diesen 2 Positionen
                Dass es in einer Rechnung zusammengefasst ist heißt grundsätzlich nicht, dass auch alles abgesetzt werden kann (da könnte ich dir zig Beispiel bringen).
                Hier aber wie schon gesagt egal, du kannst keine der beiden Versicherungen absetzen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hausrat kannst du überhaupt nicht absetzen, Gebäudeversicherung nur als Vermieter in der Anlage V
                  Ausnahme: Arbeitszimmer. Dann wären die anteiligen Kosten als Werbungskosten absetzbar.

                  Bei der Kfz-Versicherung zudem auch nur die Haftpflicht, die sich aber - wie schon von anderen geschrieben - wegen der Höchstbeträge eigentlich nie auswirkt.

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