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Kurzarbeitergeld und Übergangsgeld

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    Kurzarbeitergeld und Übergangsgeld

    Hallo und guten Abend zusammen. Ich habe erstmal nur zwei kurze Fragen: Wo trage ich das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld ein ? Ihr kennt ja den Spruch : vor lauter Wald etc....

    #2
    Ich denk da zuerst an Seite 8 der Anlage N. Aber ersteres gehört vielleicht auf Seit 7 des Hauptvordrucks, da bin ich mir nicht ganz sicher.

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      #3
      Danke
      Das Kurzarbeitergeld hatte ich kurz nach dem Beitrag schon gefunden.
      Beim Übergangsgeld schaue ich dann mal

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