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Kinderzulage Riester/verheiratet/Ehemann berechtigt

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    Kinderzulage Riester/verheiratet/Ehemann berechtigt

    Guten Abend zusammen. Ich brauche eure Hilfe.
    Ich habe zwei Kinder. Geb. 2018 und 2020. Mein Mann und ich sind verheiratet. Mein Mann erhält sowohl das Kindergeld als auch die Kinderzulage bei Riester.
    Allerdings kann ich in der Anlage AV nur 1 Kind angeben. Sobald ich 2 Kinder angebe, heißt es, "Die Anzahl der Kinder, die bei den Angaben zu Kindern auf der Anlage AV angegeben wurde, übersteigt die Anzahl der Kinder laut Anlage(n) Kind. Bitte prüfen Sie, ob eine Doppelerfassung vorliegt."
    Natürlich habe ich beide Kinder in der Anlage Kind aufgeführt.
    Hilfe!!! und Danke! ;-)

    #2
    Hallo,

    hört sich verworren an.
    Hast du 2 Anlagen Kind?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Natürlich habe ich beide Kinder in der Anlage Kind aufgeführt.
      Du hast also beide Kinder einzeln erfasst, nehme ich an ? Wenn das so ist, wäre das ein Fehler in der Prüfroutine.

      Das müsste man dann nachstellen. Werden die Kinderfreibeträge bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags richtig ausgewiesen ?

      Das siehst du in der ausführlichen Steuerberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hi, ich mache es über Mein Elster.
        Da kann ich die Anlagen Kind aussuchen. Und dann konnte ich die Kinder hinzufügen. In meinem Fall 2.
        Bei beiden habe ich alles komplett ausgefüllt...

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          #5
          Hast du 2 Anlagen Kind?
          Bei Mein ELSTER fügt man die Anlage Kind dazu und erfasst dort ein Kind nach dem andern. So verworren hört sich das deshalb nicht an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In der ausführlichen Steuerberechnung werden Freibeträge für 2 Kinder anerkannt...

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              #7
              Habr ihr eine Idee, wo denn dann der Fehler liegen könnte?? Oder wird Kind 2 nicht anerkannt, weil es von 2020 ist?

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                #8
                Oder wird Kind 2 nicht anerkannt, weil es von 2020 ist?
                Das Geburtsjahr wird doch in der Anlage AV gar nicht konkret erfasst. Wenn die Fehlermeldung lautet:

                Die Anzahl der Kinder, die bei den Angaben zu Kindern auf der Anlage AV angegeben wurde, übersteigt die Anzahl der Kinder laut Anlage(n) Kind.
                Bitte prüfen Sie, ob eine Doppelerfassung vorliegt."
                dann teile mal bitte mit, in welche Zeilen der Anlage AV du die Anzahl der Kinder eingetragen hast und ob ihr beide einen Riestervertrag habt und

                beide unmittelbar begünstigt seid. Die Kinder sind in der Anlage Kind ja richtig erfasst, deshalb muss zunächst ein Erfassungsfehler in der Anlage AV

                ausgeschlossen werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Wir haben beide einen Riestervertrag und sind beide unmittelbar begünstigt.
                  Die Kinder habe ich in Zeile 17 und 19 eingetragen.
                  Ich wiederhol mich dann nochmal. Bei einem Kind wird das anerkannt, wenn ich zwei eintrage: Fehler.

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                    #10
                    Oje... oder juhuuu...ich hab meinen Fehler gerade selber gefunden....

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                      #11
                      Vielen Dank Charlie24 ! Ich glaube, vor lauter lauter - bin ich einfach "blind" geworden.

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                        #12
                        Die Kinder habe ich in Zeile 17 und 19 eingetragen.
                        Das war natürlich falsch ! Wenigstens kein Fehler in der Prüfroutine.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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