Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

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  • OSA
    Neuer Benutzer
    • 18.03.2021
    • 4

    #1

    Kinderbetreuungskosten werden nicht berücksichtigt

    Hallo liebe Experten,
    kann mir jemand sagen, warum die Kinderbetreuungskosten, in meinem Fall sind das 1.500,- Euro, "in der Zeile unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben" - bei 48 Euro liegen.
    Anlage Kind für beide Kinder ausgefüllt, zu den Eltern zugeordnet....
    Wo habe ich was falsch eingetragen.

    Vielen Dank im Voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Wo habe ich was falsch eingetragen.
    Dazu müssten wir erst mal wissen, in welchen Zeilen du was eingetragen hast. Außerdem, ob die Eltern einen gemeinsamen Haushalt

    führen und ob sie zusammenveranlagt werden. Mit den von dir genannten Zahlen allein lässt sich der Fehler nicht finden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • OSA
      Neuer Benutzer
      • 18.03.2021
      • 4

      #3
      Hallo,
      Den Betrag habe ich in der Zeile 73 eingetragen. Ein gemeinsamer Haushalt, zusammenveranlagt. Anlage Kind: Kindschaftsverhältnis (zeile 10), Kindergeld (zeile 6), Wohnsitz Inland- ausgefüllt. Einziges- die ID.Nr. habe ich nicht eingetragen, kann das ev. daran liegen?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Zeile 75 hast du ebenfalls ausgefüllt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • OSA
          Neuer Benutzer
          • 18.03.2021
          • 4

          #5
          ja, ist auch ausgefüllt

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Prüfe mal die Daten, ob da irgendetwas aufgrund einer Datenübernahme aus Vorjahre nicht passt. Habe etwas in Erinnerung, dass da mal was war, kann ich aber auch verwechseln.

            Die Kinder sind noch nicht 14 ?

            An der fehlenden ID-Nummer wird es nicht liegen, aber das ist ja wohl das geringste Problem: Da es abgefragt wird, solltest Du es natürlich auch eintragen, oder ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • OSA
              Neuer Benutzer
              • 18.03.2021
              • 4

              #7
              ich mache ohne Datenübernahme aus dem Vorjahr. Die Kinder sind 7 J und 16 J

              Besten Dank

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #8
                Die Kinder sind 7 J und 16 J
                Klar ist, dass für das 16-jährige Kind keine Kinderbetreuungskosten mehr anerkannt werden, es sei denn, das Kind wäre behindert,

                für das 7-jährige Kind natürlich schon. Ich habe heuer schon mal Kinderbetreuungskosten getestet, da ist alles richtig berechnet worden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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