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Hauptvordruck Est 1 B, und Anlage FB ein paar Fragen

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    Hauptvordruck Est 1 B, und Anlage FB ein paar Fragen

    Hallo Mitglieder und Gäste,

    es ist eine Grundstücksgemeinschat aus drei Parteien, 25% (Nummer 1 ist auch bevollmächtigt), 25% (Nummer 2) und 50% (Nummer 3)
    Die beiden Parteien Nummer 1 und 2 sind ein Ehepaar, die Nummer 3 hat den Anteil ab dem 01.01.2020 vererbt

    Hauptvordruck Est 1 B:
    4 - Empfangsvollmacht
    erneut angeben?

    5 - Art der Aufteilung
    nach Bruchteilen?

    8 - Weitere Angaben
    Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse, wenn 2019 die 50% an einem Kind vererbt wurden muss hier etwas angepasst werden?
    Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft ja

    9 - Angaben zu Belegen
    Belege werden nachgereicht
    Belege werden nicht nachgereicht



    Anlage FB
    Unter welchem Punkt, Zahl oder Teil der Anlage gebe ich jeweils den Prozentsatz an?



    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße
    afriend
    Zuletzt geändert von afriend; 23.03.2021, 06:09.

    #2
    Wenn die dritte Person am 1. Januar verstorben ist dann muss es ja einen Erben geben. Die dritte Person ist jedenfalls nicht mehr Eigentümer.

    Oder machst Du die Erklärung für 2019?

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      #3
      Ich muss die Erklärung für 2019 noch machen. Die dritte Person ist nicht verstorben, es hat eine Neuveranlagung auf den 01.01..2019 stattgefunden. Für mein Verständnis muss ich einfach ab Erklärung 2019 "nur" die Daten der "neuen" dritte Person aufnehmen und die "alte" dritte Person kommt in der Erklärung gar nicht vor.

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,
        kann mich jemand bei den oberen Fragen unterstützen?
        Vielen Dank!
        Viele Grüße
        afriend

        Kommentar


          #5
          die Nummer 3 hat den Anteil ab dem 01.01.2020 vererbt
          Für mein Verständnis muss ich einfach ab Erklärung 2019 "nur" die Daten der "neuen" dritte Person aufnehmen und die "alte" dritte Person kommt in der Erklärung gar nicht vor.
          Frei von Widersprüchen sind diese Angaben allerdings nicht !

          Wenn es die Gemeinschaft auch vor 2019 gegeben hat, muss man eine unterjährige Änderung bei einem Beteiligten in der Anlage FB erfassen.

          Wenn der Wechsel eines Beteiligten wirklich am 1. Januar erfolgt ist, braucht es das wohl nicht, ein neuer Beteiligter muss aber m. E. eine neue

          FB-Nummer erhalten.

          Die Angaben zur Empfangsvollmacht sind jedes Jahr auszufüllen. Bei Erbengemeinschaften gibt man üblicherweise Bruchteile an, Prozentangaben

          (andere Aufteilung) lassen sich in der Anlage FB nicht eintragen.

          § 35 EStG regelt die Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, ich verstehe die Frage nicht ganz. Was wird denn vermietet ?
          Zuletzt geändert von Charlie24; 31.03.2021, 14:00. Grund: ergänzt
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie,
            vielen Dank für die Antworten! Ein Fehler von mir, Nummer 3 hat ab 01.01.2019 vererbt! Da ich noch für 2019 abgeben muss kommt die neue Nummer 3 in der FB vor!
            4 - Empfangsvollmacht:
            Vollmacht habe ich verstanden muß eingetragen werden. Danke!

            5 - Art der Aufteilung
            Kann ich nach Bruchteilen aufnehmen, da es sich ja Nummer 1 und 2 jeweils 25% haben und Nummer 3, zu 50% beteiligt sind/ist?

            8 - Weitere Angaben, muss ich hier a, b oder c auswählen?
            Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse
            Die Beteiligungsverhältnisse haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und vor Ablauf des Kalenderjahres geändert:
            a. Keine Angabe
            b. Die Beteiligungsverhältnisse haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und vor Ablauf des Kalenderjahres geändert, aber es liegen keine Eintritte von Beteiligten nach Ablauf
            des Wirtschaftsjahres und vor Ablauf des Kalenderjahres vor.
            c. Es liegen Eintritte von Beteiligten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und vor Ablauf des Kalenderjahres vor.

            Grundbesitz der Gesellschaft / Gemeinschaft
            Die Gesellschaft / Gemeinschaft ist Eigentümerin von Grundbesitz welche Angabe wäre hier richtig?
            a. ja
            b. nein
            c. keine Angabe


            Für Mitteilung von Steuergestaltungen müssen keine Einträge, da die Grundstücksgemeinschaft in Deutschland ist, richtig?


            9 - Angaben zu Belegen, welche Auswahl muss ich hier wählen, vom Finanzamt heißt es ja, Belege nur nach Anforderung senden.
            Belege werden nachgereicht
            Belege werden nicht nachgereicht


            Zu der Frage der Anlage FB, in Papierform hatte ich immer bei Ziffer 45, das ist die Rückseite letzte Zeile
            bei beteiligten Personengesellschaften
            Anteil der an der Gesellschaft / Gemeinschaft direkt oder indirekt beteiligten Kapitalgesellschaften in Prozent
            25.0 oder 50.0 eingegeben je nach Nummer des beteiligten.
            Daher meine Frage sowie der Bezug zu den Bruchteilen, bei 5 - Art der Aufteilung


            Vielen Dank für die Unterstützung!

            Viele Grüße
            afriend

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