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Steuererklärung für eine Verstorbenen

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    Steuererklärung für eine Verstorbenen

    Hallo,

    ich möchte mich vorab informieren. Es betrifft erst das Steuerjahr 2021.
    Mein Schwager ist am 02. März 2021 verstorben (Rentner). Er hat Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung. Ich werde die vermietete Wohnung erben. Da kann aber bis zu 3 Monate dauern.

    Im www, steht geschrieben: Als Erbe müssen Sie für den Verstorbenen eine letzte Steuererklärung abgeben, wenn er zwischen Jahres­beginn und Todes­tag Einkünfte erzielt und darauf noch keine Lohn- oder Kapital­ertrag­steuer gezahlt hat.

    Nur bis zum Todestag? Die Mieteinnahmen laufen ja weiter.
    Ab wann muss ich dann die Einnahmen versteuern? Ich werde ja erst in 3 Monaten der neue Eigentümer.

    #2
    Hallo,

    und wer ist der Erbe für die 3 Monate?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Nur bis zum Todestag? Die Mieteinnahmen laufen ja weiter.
      Ja, ab dem Sterbetag stehen die Einkünfte bereits dem Erben zu. Für die Aufteilung gilt das Zu- und Abflussprinzip. AfA etc. wird zeitanteilig aufgeteilt.

      Ich werde ja erst in 3 Monaten der neue Eigentümer.
      Nein, der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger, das Erbe fällt am Sterbetag an. Dass das Grundbuch erst später berichtigt wird, spielt keine Rolle.

      Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen nichts zu tun !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich sag mal so. Das Nachlassgericht braucht ca. 3 Monate für die Bearbeitung, erst dann bin ich ja offizieller Erbe.
        Dann mache ich die Steuererklärung für den Verstorbenen (auch Anlage V) bis zum Todestag und ab Todestag muss ich Anlage V ausfüllen.
        Dann muss ich Mieteinnahmen und Werbungkosten dementsprechend aufteilen.
        Und ab wann überweist der Mieter mir die Miete?

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          #5
          Und ab wann überweist der Mieter mir die Miete?
          Wenn du Alleinerbe bist, erbst du auch das Konto des Verstorbenen. Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger.

          Dem Mieter kannst du wohl erst dann eine andere Bankverbindung angeben, wenn du als Erbe amtlich feststehst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            Zitat: Und ab wann überweist der Mieter mir die Miete?

            Wer soll das hier im Forum wissen.
            Frag deinen Mieter

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Die Antworten von Charlie24 sind immer sachlich und hinweisend.
              Aber du (Figul) solltest dir ein anderes Forum suchen wo du deine unpassenden Antworten abgeben kannst.
              Es ist mir schon aufgefallen, dass du öfters aneckst.
              Zuletzt geändert von forum; 19.03.2021, 20:22.

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                findest du?
                Was soll man sonst auf so eine Frage antworten
                Selber mal denken erspart so einen Unsinn
                Außerdem hat die Antwort von Charlie24 nichts mit Elster zu tun.
                das Forum dreht sich um die elektronische Steuererklärung

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Der Eintrag von FIGUL war durchaus korrekt.
                  Vielleicht etwas zugespitzt.

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