Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung bei Jobwechsel/Kurzarbeit/2monatiger Erwerbslosigkeit und Krankengeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung bei Jobwechsel/Kurzarbeit/2monatiger Erwerbslosigkeit und Krankengeld

    Hallo zusammen,

    da es bei mir im vergangenen Jahr etwas turbulent zuging, brauche ich Hilfe bei meiner Steuerekrlärung für das Jahr 2020.

    Ich liste nachfolgend meine Stationen auf:

    Jan 2020 - März 2020: Normales Bruttogehalt bei Arbeitgeber X

    April 2020 - 3. August 2020: Kurzarbeit bei Arbeitgeber X

    Erwerbslosigkeit von 4.08.2020 - September 2020 unter folgenden Bedingungen:

    - freiwillige Beiträge zur Krankenversicherung (also Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung für Erwerbslose)

    September 2020: freiwillige Einzahlung in die Rentenversicherung

    Seit Oktober 2020:

    Normales Angestelltenverhältnis bei Arbeitgeber Y

    Oktober 2020: Erhalt von Krankengeld a 2 Tage

    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir erklären könnt, wo ich alle Stationen in das Elster-Formular einpfelgen kann.

    Vor allem die speziellen Stationen, wie Kurzarbeitergeld, freiw. Beiträge zur KV und Rentenversicherung, sowie das Krankengeld.

    Vielen herzlichen Dank im Voraus!

    Drive_boi

    #2
    Hast Du Dir die Formulare schonmal angeguckt? Wo hast Du denn Probleme?

    Kommentar


      #3
      Hab jetzt selber mal nachgeguckt: Krankengeld auf Seite 7 des Hauptvordrucks, Kurzarbeitergeld auf Seite 8 der Anlage N. Ja, und natürlich Versicherungsbeiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand.

      Kommentar


        #4
        Wobei es für die selbst gezahlten Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand extra Zeilen gibt, das sind

        die Zeilen 6, 16 und 18. Die gleichartigen Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung kommen dagegen in die Zeilen 4, 11 und 13.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,

          erstmals herzlichen Dank für eure schnelle und hilfreichen Antworten! Ich habe mich so gut es ging durch das Elster Portal gearbeitet und gebe euch hier nochmal folgende Punkte in Prüfung:

          1. Bei den Angaben zum Bruttoarbeitslohn habe ich meine 2 Bruttogehälter von Arbeiter X und Arbeitgeber Y zusammenaddiert, genau so wie bei der Lohnsteuer, Rentenbeiträgen und KV beiträgen, ich hoffe das ist so korrekt?

          2. Krankengeld: S. 7 im Hauptvordruck

          3. freiwillige Einzählung in die Rentenversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 6

          4. freiwillige Einzahlung in die Krankenversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 16

          5. freiwillige Einzahlung in die Pflegeversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 18

          Jetzt hätte ich noch 2 weitere Frage:

          Pendlerpauschale:

          Mein Wohnort ist 35km von meiner Arbeitsstätte entfernt. Von Oktober bis Dezember habe ich 65 Arbeitstage gearbeitet.

          Kann ich wie folgt rechnen: 35km x 65 Arbeitstage x 0,3€ Kilometerpauschale = 682,5€ (Dieser Betrag ist niedriger als die Werbungskostenpauschale, die sowieso im Elster schon verrechnet ist und deshalb kann ich diesen Betrag nicht ansetzen? Habe ich das richtig verstanden

          Homeofficepauschale:

          Ist dies hier auch möglich für das vergangene Jahr anzusetzen? Ich war bestimmte Tage beim Arbeitgeber X von März, April, Mai und Juni im Homeoffice.

          Ich danke Euch im Voraus für eure große Hilfe!

          VG Drive_boi

          Kommentar


            #6
            Die Bruttoarbeitslöhne und die Lohnsteuer deiner 2 Arbeitgeber hättest du in der Anlage N auch getrennt erfassen können,

            nur die Sozialversicherungsbeiträge muss man selbst addieren.

            Die selbst gezahlten Sozialversicherungsbeiträge hast du richtig erfasst.

            Du kannst die Entfernungspauschale und die Pauschale für die Homeoffice.Tage natürlich eintragen. Die Anwendung

            zählt deine gesamten Werbungskosten zusammen. Wenn du insgesamt unter 1.000,00 € liegst, rechnet die Anwendung

            automatisch mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank Charlie24 für deine schnelle Antwort!

              Ist es dann deiner Meinung besser, wenn ich die Bruttoarbeitslöhne und Lohnsteuer nochmals getrennt erfasse? Bzw. wir der Sachbearbeiter im Finanzamt das trennen können?

              Hierzu noch ein paar Fragen zur Pendlerpauschale:

              Arbeitgeber X von Januar 2020 - 3. August 2020

              Vom Arbeitgeber habe ich Steuerfrei 50€ Zusatzzahlung zum ÖPNV Ticket erhalten, kann ich hier die Pendlerpauschale/Kilometergeld auch ansetzen, oder entfällt es hier wegen der Zusatzzahlung?

              Im besten Fall: Dürfen hier dann die beiden Kilometergelder von Arbeitgeber X und neuem Arbeitgeber Y aufaddiert werden?

              Homeofficepauschale:

              Seit April konnten ich flexibel die Homeofficeregelung nutzen. Da ich beim alten Arbeitgeber jedoch von Kurzarbeit betroffen war, habe ich pro Woche 3 Tage a 8 Stunden gearbeitet.

              Kann ich die Tage, die ich tatsächlich im April, Mai und Juni im Homeoffice war mit jeweils 5€ aufrechnen und anschließend prüfen, ob ich mit meinen Kilometerpauschalen und Homeofficezuschüssen die 1000€ Werbungskostenpauschale übersteige?

              Danke euch!

              Kommentar


                #8
                Zitat von drive_boi Beitrag anzeigen
                Ist es dann deiner Meinung besser, wenn ich die Bruttoarbeitslöhne und Lohnsteuer nochmals getrennt erfasse?
                Das ist vollkommen egal. Jetzt hast Du Dir die Arbeit gemacht, da würde ich nichts mehr ändern.

                Kommentar


                  #9
                  Vom Arbeitgeber habe ich Steuerfrei 50€ Zusatzzahlung zum ÖPNV Ticket erhalten, kann ich hier die Pendlerpauschale/Kilometergeld auch ansetzen,
                  Die Entfernungspauschale kannst du immer angeben, aber der steuerfreie AG-Zuschuss muss natürlich ebenfalls angegeben werden. (Zeile 39 Anlage N)
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Guten Morgen zusammen,

                    vielen Dank für eure Nachrichte.

                    Jetzt noch meine letzte Frage:

                    Pendler- & Homeofficepauschale

                    Für die Pendlerpauschale setze ich die Tage an, die ich tatsächlich ins Büro gekommen bin wie folgt:

                    Fahrtweg in km (einfacher Weg, also nur Hinweg) x tatsächliche Tage, welche ich ins Büro gekommen bin x 0,3€ = Betrag für Pendlerpauschale

                    Homeofficepauschale:

                    Da ich dieses Jahr Tage freiwillig im Homeoffice verbringen konnte darf ich die Tage ansetzen wie folgt:

                    Tage X im Homeoffice x 5€ Homeoffepauschale (wird hier ein spezieller Nachweis verlangt, ob ich diese Tatsächlich im Homeoffice verbracht habe?)

                    Die beiden Beträge aufaddieren und prüfen, ob es die Werbungskostenpauschale von 1000€ übersteigt, falls ja dann im Bogen angeben.

                    Danke euch!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von drive_boi Beitrag anzeigen
                      Für die Pendlerpauschale setze ich die Tage an, die ich tatsächlich ins Büro gekommen bin wie folgt:

                      Fahrtweg in km (einfacher Weg, also nur Hinweg) x tatsächliche Tage, welche ich ins Büro gekommen bin x 0,3€ = Betrag für Pendlerpauschale

                      Homeofficepauschale:

                      Da ich dieses Jahr Tage freiwillig im Homeoffice verbringen konnte darf ich die Tage ansetzen wie folgt:

                      Tage X im Homeoffice x 5€ Homeoffepauschale (wird hier ein spezieller Nachweis verlangt, ob ich diese Tatsächlich im Homeoffice verbracht habe?)

                      Die beiden Beträge aufaddieren und prüfen, ob es die Werbungskostenpauschale von 1000€ übersteigt, falls ja dann im Bogen angeben.
                      Ich frage mich, ob du dir die Anlage N überhaupt schon mal angeschaut hast.

                      Du füllst den Abschnitt zur Entfernungspauschale aus. Dazu gehören u.a. die einfache Entfernung und die Zahl der Tage. Das Multiplizieren Tage mal Entfernung mal 30 Cent passiert automatisch.
                      Hingegen muss man die HO-Pauschale selbst ausrechnen (Zahl der Tage mal 5€, max. 600€) und unter den sonstigen Werbungskosten eintragen.
                      Addieren und ggfs. Verwenden der 1000€ Pauschale, falls die erklärten Kosten darunter liegen, passiert wieder automatisch.

                      Kommentar


                        #12
                        Danke Multi für deine Antwort!

                        Dann zum Schluss meine hoffl. letzte Frage:

                        Von Januar bis März 2020 habe ich 62 Tage im Büro verbracht

                        Von April bis Juli 2020 habe ich 23 Tage im Büro verbracht und 21 Tage im Homeoffice.

                        Für die Pendlerpauschale gebe ich also dann als Zahl der Tage die 62 Tage + 23 Tage = 85 Tage und die restlichen 21 Tage trage ich in sonstige Werbungskosten ein.

                        Bei der neuen Arbeit von Oktober bis Dezember 2020 setze ich 63 Tage für die Pendlerpauschale an.

                        Danke!

                        Kommentar


                          #13
                          Dann zum Schluss meine hoffl. letzte Frage:
                          Und was ist jetzt die Frage ? Ich kann jetzt nichts erkennen, was fraglich wäre. Die 21 Tage Homeoffice schreibst du in das Textfeld, als Wert ist 105 einzutragen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Und was ist jetzt die Frage ? Ich kann jetzt nichts erkennen, was fraglich wäre. Die 21 Tage Homeoffice schreibst du in das Textfeld, als Wert ist 105 einzutragen.
                            Hi Charlie24,

                            also meine Frage war, ob ich bei der Pendlerpauschale nur die tatsächlichen Tage angebe, an welchen ich wirklich ins Office gefahren bin, oder alle Arbeitstage und diese dann mit den angegeben Homeoffice tagen abgezogen werden?

                            Aber ich glaube ich mit meiner Ausführung oben liege ich richtig.

                            Kommentar


                              #15
                              Pendlerpauschale nur die tatsächlichen Tage angebe, an welchen ich wirklich ins Office gefahren bin
                              Aber sicher ! Es steht doch dabei: aufgesucht an XX Tagen
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X