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Erstattung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungskosten)

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    Erstattung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungskosten)

    Liebes Forum,
    die Stadt Potsdam hat über Jahre hinweg zu hohe Elterbeiträge für die Betreuung in Kita und Hort berechnet. 2020 wurden auf Antrag die überhöhten Beiträge zurückerstattet. Es geht dabei um vierstellige Beträge. Die Kinder, die es betrifft, haben 2020 die Kinderbetreuung nicht mehr in Anspruch genommen oder die Kosten lagen (auch pandemiebedingt) deutlich darunter. Wie und wo im Formular sollte man diese Beträge am besten angeben?

    Ich bin für jede Idee dankbar.

    Viele Grüße
    Potsdamerin

    #2
    ElsterFormular steht für 2020 nicht mehr zur Verfügung.

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      #3
      Okay, danke. Das Grundproblem bleibt aber. Egal ob MeinElster, das Formular oder der Papiervordruck... Wohin mit der Erstattung?
      :-)
      Zuletzt geändert von Potsdamerin; 20.03.2021, 07:47.

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        #4
        Von rechts wegen dahin als Negativbetrag, wo Du auch geleistete Beträge eintragen würdest. Ob das Dein uns verschwiegene Steuerprogramm allerdings "schluckt", weiß ich nicht. Wenn es nicht anders geht, würde ich das im Hauptvordruck unter "ergänzende Angaben ..." eintragen und erläutern. Deine Softwaresteuerberechnung ist dann aber nicht ganz korrekt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Schreiben mit Darstellung des Sachverhaltes und der erstatteten Beträge nach Jahren aufgeteilt an das Finanzamt.
          Dann kann das FA entscheiden ob sie den Negativbetrag in 2020 erfassen oder die Vorjahre ändern.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Vielen herzlichen Dank. Ich nutze "nur" MeinElster. Solange man auch Kinderbetreuungskosten größer null geltend machen kann, schluckt das Formular die Angabe der Erstattung. Das ist bei einem der Kinder der Fall. Den Betrag für das andere Kind gebe ich wie vorgeschlagen im Hauptvordruck an. Danke auch für den Hinweis mit der Aufteilung auf die Vorjahre. Ich schau mal, ob ich das aus den Erläuterungen zu den jeweiligen Erstattungen entnehmen kann.
            Viele Grüße
            Potsdamerin

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              #7
              Ich nutze "nur" MeinElster.
              Deshalb habe ich das Thema jetzt nach Mein ELSTER verschoben.

              Man kann dem Finanzamt mit Mein ELSTER auch eine Sonstige Nachricht schicken und die Erstattungsbescheide als PDF anhängen.

              Das reduziert den Erklärungsaufwand.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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