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    ? zu Eintragungsort von Fernstudiengebühren

    Moin und Servus,

    wo trägt man eigentlich im neuen Elster die Gebühren (und sonstigen Kosten) für ein berufsbegleitendes Fernstudium ein? In Anlage N unter 13 Fortbildungskosten? Wird dort zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden?

    Herzlichen Dank für jedweden Hinweis:-)

    #2
    Wenn es eine Erstausbildung wäre, wären es keine Werbungskosten und würden gar nicht in die Anlage N gehören. Insofern impliziert das Eintragen unter Fortbildungskosten dort bei gesetzestreuem Verhalten, dass es eine Zweitausbildung ist.

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      #3
      Werbungskosten, genauer Fortbildungskosten sind es jedenfalls, wenn bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Das muss kein Studium sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Besten Dank schon mal:-)

        Eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt in einem Fall vor, im anderen Fall sogar bereits ein abgeschlossenes Studium.

        In der Anlage Sonderausgaben gibt es jedoch nur den Bereich "Berufsausbildungskosten" - auch wenn das Studium mit dem ausgeübten Beruf nicht direkt was zu tun hat, weil man/frau sich beruflich verändern will?
        Apropos, macht es Sinn, hier alle Gebühren und Kosten bzw. Aufwendungen einzeln aufzuführen oder lieber nach Arten zusammenzufassen oder gar als Anlage beizufügen?

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          #5
          Zitat von Holgi Beitrag anzeigen
          In der Anlage Sonderausgaben gibt es jedoch nur den Bereich "Berufsausbildungskosten" - auch wenn das Studium mit dem ausgeübten Beruf nicht direkt was zu tun hat, weil man/frau sich beruflich verändern will?
          Apropos, macht es Sinn, hier alle Gebühren und Kosten bzw. Aufwendungen einzeln aufzuführen oder lieber nach Arten zusammenzufassen oder gar als Anlage beizufügen?
          Wenn es doch eine Zweitausbildung ist, die unter Werbungskosten fällt, was willst du dann jetzt mit den Ausbildungskosten als Sonderausgaben? Du wirst dich schon entscheiden müssen, was von beiden es ist.
          ​​​​​​
          ​​​​Insofern bleibt unklar, worauf sich das "hier" beziehen soll. Sinnvolles Gruppieren ist natürlich angebracht, es wird nicht jeder Bleistift einzeln und Formular eingetragen.

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            #6
            Es war bis vor rund 15 Jahren jedenfalls so, dass berufsbegleitende Erststudiengänge trotz Ausbildung nur als Sonderausgaben anerkannt wurden (zudem nur bis 2.000 €).

            Ich frage deswegen so blöd, weil bei meiner Partnerin (nicht verheiratet) das FA im "alten" Elster nach Ende der Belegpflicht zum einen ein Fernstudium als Sonderausgaben nicht berücksichtigen wollte, weil nicht jeder Posten einzeln (!) aufgeführt wurde (so erklärte man ihr auf Nachfrage) und eine beigefügte Anlage nicht ausreichte; zum anderen aber eine Kommilitonin von ihr bei einem anderen FA eine Gesamtsumme eintrug und damit durchkam, ohne dass Belege o.ä. nachgefordert wurden.

            Mit "hier" bezog ich mich auf Sonderausgaben, die Frage würde prinzipiell aber genauso für Werbungskosten gelten. Mal schauen, ob das FA mit den zusammengefassten Einträgen leben kann...

            Danke für die Antworten:-)

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              #7
              Was Sachbearbeiter(innen) zur Glaubhaftmachung haben wollen, unterscheidet sich nicht nur von Finanzamt zu Finanzamt, auch innerhalb des

              gleichen Finanzamts wird das keineswegs einheitlich gehandhabt. Mit dieser Erfahrung kann ich dienen, aber mehr kann man dazu nicht sagen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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