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Steuerjahr 2020 - Sonderausgaben vs. Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)

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    Steuerjahr 2020 - Sonderausgaben vs. Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)

    Hallo allerseits,

    ich habe mich nun zur EkSt-Erklärung für das Steuerjahr 2020 bei "Mein Elster" eingearbeitet (ledig, Pensionär)! Folgendes fällt auf bzw. sie hier hinterfragt:

    1. Versicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung usw.) werden nur noch als Vorsorgeaufwendungen und in entsprechender Anlage erfasst???
    2. Die Versicherungen zu 1. "landen" bei der Erfassung nicht mehr in der Anlage Sonderausgaben??? Gleichwohl aber in der Detail-Berechnungsansicht unter "Sonderausgaben"?!?!?!?!
    3. Alle (!) Versicherung in meinem Fall (ledig, Pensionär) nur noch bis zum Höchstbetrag 1.900,-- Euro insgesamt???
    4. Als "Entschädigung" zur neuen Regelung zu 3. Beiträge zur Krankenversicherung auch über 1.900,-- Euro hinaus???
    5. Als "Entschädigung" zur neuen Regelung zu 3. Beiträge zur Pflegeversicherung auch über 1.900,-- Euro hinaus absetzbar???
    6. Wie verhält es sich mit der veröffentlichen Übergangsregelung - auch für das Steuerjahr 2020 - mit sonstigen Versicherungen die vor 2016 abgeschlossen wurden???
    7. Zu 6.: hierzu findet sich in Mein Elster (Formular) keine Option?!?!?!?!

    Gruß

    Norbert

    #2
    Im wesentlichen kann man 1-6 mit ja beantworten, wobei neu relativ ist. Die Anlage Vorsorgeaufwand gibt es seit über 10 Jahren, das wesentliche Konzept der Vorsorgeaufwendungen gilt seit 2005 mit Änderungen 2010. Fragen 5 und 6 machen daher keinen Sinn.

    Kommentar


      #3
      zu 1: Diese Versicherungen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und sind deshalb nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.
      Sie werden schon seit vielen Jahren in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst.

      zu 2: Die Anlage Sonderausgaben ist nur für Spenden, Kirchensteuer und einige weitere Positionen, aber nicht für Vorsorgeaufwendungen.
      Vor 2019 wurden diese zum Teil unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben im Hauptvordruck (Mantelbogen) erklärt.

      Zu 3, 4 und 5: Die jetzige Regelung gilt bereits seit 2010 ! Es gab eine Übergangsregelung, bei der das vor 2005 geltende Recht angewendet
      wurde, wenn das günstiger war (§ 10 Abs. 4a EStG). Die ist aber 2019 endgültig ausgelaufen ! Vielleicht meinst du mit 6. und 7. ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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