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Kurzarbeit auch in Hauptvordruck?

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    Kurzarbeit auch in Hauptvordruck?

    Hallo,
    auch im Hauptvordruck gibt es "Lohnersatzleistungen", aber im Drop-Down-Menü taucht Kurzarbeitergeld nicht auf, sondern diverse andere Angaben.
    In Anlage N kann ich es als Freitext eingeben.
    Muss Kurzarbeitergeld auch in den Hauptvordruck?
    Wenn ja, als welcher Punkt im Drop Down Menü?
    Danke!

    #2
    Muss Kurzarbeitergeld auch in den Hauptvordruck?
    Nein, Kurzarbeitergeld gehört in die Anlage N, Kurzarbeitergeld steht doch auf der Lohnsteuerbescheinigung und ist bei Mein ELSTER

    auf Seite 8 der Anlage N einzutragen. ElsterFormular steht doch für 2020 gar nicht mehr zur Verfügung !

    Kurzarbeitergeld.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich verschieb's mal - auch wenn es um 2019 geht, es kann nicht ElsterFormular gemeint sein.

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        #4
        Im Jahr 2019 war Kurzarbeit eigentlich noch kein bedeutsames Thema.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok. Gibt's aber schon sehr lange!

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Im Jahr 2019 war Kurzarbeit eigentlich noch kein bedeutsames Thema.
            Hallo,

            doch Baugewerbe, hängt anscheinend mit der Winterbauumlage zusammen,
            Steht aber in der Anlage N.
            Ansonste gab es noch zum Kurzarbeitergeld eine Bescheinigung der GKV
            Das muss(te) selbst eingetragen werden.
            Einfacher ist es natürlich mit Belegabruf

            Gruß FIGUL

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