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Datum Arbeitseintritt und Leistungsbezug identisch

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    Datum Arbeitseintritt und Leistungsbezug identisch

    Guten Abend!

    Im letzten Jahr war ich für 4 Monate Arbeitslos, habe nach einem Vorstellungsgespräch einen Tag zur Probe gearbeitet und am selbigen Tag stand dann fest, dass ich zum nächsten 1. anfangen könne.
    Am 31. war ich zum Probearbeiten da und mein AG hat mich bereits für diesen Tag angemeldet. Ein Fehler, wie sich herausstellte. Ich musste der Bundesagentur noch eine Bescheinigung nachreichen, dass mein offizieller Arbeitstag erst der 1. war, obwohl ich den Probetag dort angemeldet habe.
    Wie verhält sich das denn jetzt bei der ESt?
    Ich gebe ja an von 01.2.2018 bis bis 31.5.2018 arbeitslos aber als Eintrittsdatum ins Berufsleben ist dann ja auch der 31.5.2018

    #2
    AW: Datum Arbeitseintritt und Leistungsbezug identisch

    Was interessiert sind allein dein Arbeitslohn und die Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes. Steuerlich hat der eine Tag Überschneidung keinerlei Auswirkungen,

    die Steuern richten sich bekanntlich nach dem Einkommen und nicht nach den Beschäftigungszeiten oder den Zeiten der Nichtbeschäftigung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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