Guten Abend!
Im letzten Jahr war ich für 4 Monate Arbeitslos, habe nach einem Vorstellungsgespräch einen Tag zur Probe gearbeitet und am selbigen Tag stand dann fest, dass ich zum nächsten 1. anfangen könne.
Am 31. war ich zum Probearbeiten da und mein AG hat mich bereits für diesen Tag angemeldet. Ein Fehler, wie sich herausstellte. Ich musste der Bundesagentur noch eine Bescheinigung nachreichen, dass mein offizieller Arbeitstag erst der 1. war, obwohl ich den Probetag dort angemeldet habe.
Wie verhält sich das denn jetzt bei der ESt?
Ich gebe ja an von 01.2.2018 bis bis 31.5.2018 arbeitslos aber als Eintrittsdatum ins Berufsleben ist dann ja auch der 31.5.2018
Im letzten Jahr war ich für 4 Monate Arbeitslos, habe nach einem Vorstellungsgespräch einen Tag zur Probe gearbeitet und am selbigen Tag stand dann fest, dass ich zum nächsten 1. anfangen könne.
Am 31. war ich zum Probearbeiten da und mein AG hat mich bereits für diesen Tag angemeldet. Ein Fehler, wie sich herausstellte. Ich musste der Bundesagentur noch eine Bescheinigung nachreichen, dass mein offizieller Arbeitstag erst der 1. war, obwohl ich den Probetag dort angemeldet habe.
Wie verhält sich das denn jetzt bei der ESt?
Ich gebe ja an von 01.2.2018 bis bis 31.5.2018 arbeitslos aber als Eintrittsdatum ins Berufsleben ist dann ja auch der 31.5.2018
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