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Versorgungsbezüge (Pension), wo bitte eintragen?

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    Versorgungsbezüge (Pension), wo bitte eintragen?

    Ein freundliches Hallo in die Runde!

    Ich habe im Jahr 2020 bis August Gehalt bezogen und ab September Versorgungsbezüge.
    Folglich habe ich auch ZWEI elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 erhalten, eine von meinem Arbeitgeber und eine vom Versorgungsamt.
    Beim Ausfüllen der Anlage N (in Punkt 2 Angaben zum Arbeitslohn) habe ich mein Gehalt, die Lohnsteuer und den Soli von beiden Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.
    Meine Versorgungsbezüge und die anderen Daten habe ich in Punkt 3 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" eingetragen.
    Meine Frage jetzt, sind diese Eintragungen richtig oder mach ich einen Denkfehler.
    In einem anderen Beitrag von 2020 wurde das Thema "Versorgungsbezüge" schon bearbeitet, ich möchte aber sicher gehen und keine fehlerhafte Erklärung abgeben.

    Schon mal vielen Dank für die Hilfe



    #2
    Meine Versorgungsbezüge und die anderen Daten habe ich in Punkt 3 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" eingetragen.
    Wenn du mit andere Daten die Nummern 8, 29, 30 und 31 der Lohnsteuerbescheinigung des Versorgungsamts meinst, ist das korrekt.

    Deine Beiträge zur PKV hast du in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Ja, die Beträge zur PKV habe ich auch eingetragen.
      Ich habe soeben mal die Berechnung der Lohnsteuer (in der Vorschau) durchlaufen lassen, dort sind meine Versorgungsbezüge nicht aufgelistet werden!
      Es wird nur mein Gehalt (und das meiner Frau), die gesamte Lohnsteuer und der Soli berechnet. Natürlich auch die Werbungskosten und alle anderen Beträge erscheinen dort.
      Eben nur nicht meine Versorgungsbezüge, ist doch irgendwie komisch!

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        #4
        Eben nur nicht meine Versorgungsbezüge, ist doch irgendwie komisch!
        Ja, das wäre komisch ! Du hast beide Lohnsteuerbescheinigungen auf Seite 2 der Anlage N unter deinem Namen einzeln erfasst?

        Also die Nummern 3 Bruttoarbeitslohn, 4 Lohnsteuer, 5 Soli und bei Kirchensteuerpflicht auch die Nummer 6 jeweils in den

        Zeilen 6,7, 8 und ggf. 9 der Anlage N. Erst ab Nummer 8 wird dann auf Seite 3 erfasst. Die Versorgungsbezüge müssen natürlich in der

        Steuerberechnung ausgewiesen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für den Hinweis, hier war der Fehler!

          Ich habe jetzt beide Lohnsteuerescheinigungen getrennt in der Anlage N komplett neu eingegeben.
          Die Versorgungsbezüge w.o. beschrieben in Punkt 3 belassen und eine Berechnung durchgeführt.
          Fazit: die Versorgungsbezüge werden nicht extra aufgeführt oder ausgewiesen.
          Es erfolgte eine Gesamtberechnung beider "Einnahmequellen", also Gehalt und Versorgungsbezüge, zu einem Bruttobetrag.
          Dadurch ändert sich natürlich die gesamte Berechnung (jetzt zu meinem Nachteil) aber wenigstens ist der Fehler erkannt und korrigiert.

          Vielen Dank !

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            #6
            Fazit: die Versorgungsbezüge werden nicht extra aufgeführt oder ausgewiesen.
            Das stimmt. Extra ausgewiesen werden aber die Freibeträge für Versorgungsbezüge (Versorgungsfreibetrag + Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag)

            Da habe ich mich nicht präzise ausgedrückt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Richtig, diese werden gleich unterhalb des Bruttolohns dargestellt und verrechnet, kein Problem!

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                #8
                Hallo, mit dem Bescheinigungsabruf u Übernahme der Daten könnte ich doch solche Fehler
                verhindern.

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                  #9
                  Hallo, mit dem Bescheinigungsabruf u Übernahme der Daten könnte ich doch solche Fehler verhindern.
                  Normalerweise ja. Kontrollieren muss man die übernommenen Einträge aber auch beim Bescheinigungsabruf.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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