Ein freundliches Hallo in die Runde!
Ich habe im Jahr 2020 bis August Gehalt bezogen und ab September Versorgungsbezüge.
Folglich habe ich auch ZWEI elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 erhalten, eine von meinem Arbeitgeber und eine vom Versorgungsamt.
Beim Ausfüllen der Anlage N (in Punkt 2 Angaben zum Arbeitslohn) habe ich mein Gehalt, die Lohnsteuer und den Soli von beiden Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.
Meine Versorgungsbezüge und die anderen Daten habe ich in Punkt 3 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" eingetragen.
Meine Frage jetzt, sind diese Eintragungen richtig oder mach ich einen Denkfehler.
In einem anderen Beitrag von 2020 wurde das Thema "Versorgungsbezüge" schon bearbeitet, ich möchte aber sicher gehen und keine fehlerhafte Erklärung abgeben.
Schon mal vielen Dank für die Hilfe
Ich habe im Jahr 2020 bis August Gehalt bezogen und ab September Versorgungsbezüge.
Folglich habe ich auch ZWEI elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für 2020 erhalten, eine von meinem Arbeitgeber und eine vom Versorgungsamt.
Beim Ausfüllen der Anlage N (in Punkt 2 Angaben zum Arbeitslohn) habe ich mein Gehalt, die Lohnsteuer und den Soli von beiden Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.
Meine Versorgungsbezüge und die anderen Daten habe ich in Punkt 3 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3" eingetragen.
Meine Frage jetzt, sind diese Eintragungen richtig oder mach ich einen Denkfehler.
In einem anderen Beitrag von 2020 wurde das Thema "Versorgungsbezüge" schon bearbeitet, ich möchte aber sicher gehen und keine fehlerhafte Erklärung abgeben.
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