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Altersvorsorgebeiträge und -zulagen werden in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

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    Altersvorsorgebeiträge und -zulagen werden in Steuerberechnung nicht berücksichtigt

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Mein Mann und ich sind miteinander verheiratet und haben ein Kind, das 2020 geboren wurde.
    Nur ich als Frau habe einen Ristervertrag.
    Wir wollen jeder eine eigene Steuererklärung abgeben (und uns somit getrennt veranlagen lassen).

    Mir als Mutter stehen ja in diesem Fall die Grundzulage 175€ und die Kinderzulage 300€ zu.

    Ich habe schließlich in der Anlage AV unter Punkt 3 in Zeile 17 eine "1" für unser Kind eingetragen (weil wir uns ja einzeln veranlagen und ich die Zulage bekommen soll). Das ist ja richtig, oder?!
    Mache ich dies, dann wird allerdings in der Steuerberechnung mein Riestervertrag überhaupt nicht berücksichtigt (weder die geleisteten Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage Zusatzangaben zur Steuerberechnung eingetragen wurden, noch die Altersvorsorgezulagen).

    Trage ich mein Kind in den Zeilen 16 bis 20 nicht ein (so als hätte ich es vergessen), dann wird in der Steuerberechnung mein Riestervertrag berücksichtigt und auch meine geleisteten Beiträge. Allerdings eben auch nur die Grundzulage in Höhe von 175€ für mich.

    Wo ist hier der Fehler????

    Kann mir jemand helfen?

    Danke.

    #2
    Ob die Günstigerprüfung anschlägt, hängt bekanntlich von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Wenn die Zulagen insgesamt günstiger sind,

    taucht Riester überhaupt nicht in der Steuerberechnung auf. Wenn du das Kind weglässt, kann ja nur mit der Grundzulage gerechnet werden, das ist

    schon klar. Das Formular weiß ja bei einer Einzelveranlagung nicht, wem ein Kind zuzuordnen ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ach kann es also richtig sein, dass mein Riestervertrag dann überhaupt nicht in der Steuerberechnung erscheint?
      Richtig eingetragen ist mein Kind in Zeile 17 in diesem Fall dann aber schon, oder?

      Laut Berechnung soll ich eine Steuererstattung erhalten. Ist es denn dann auch logisch, dass der Betrag der Steuererstattung höher ausfällt, wenn ich unter Punkt 3 mein Kind nicht eintrage (dann erscheint in der Steuerberechnung ja nur meine Grundzulage)?
      Wenn ich mein Kind in Zeile 17 eintrage, dann erscheint mein Riester ja wie gesagt überhaupt nicht in der Berechnung und in diesem Fall ist meine Steuererstattung aber auch höher...

      Ich habe leider irgendwie den Durchblick verloren.
      Bisher ist mein Riester immer in der Steuerberechnung aufgetaucht und mich verwundert es eben, dass dieser nicht auftaucht....

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        #4
        Ach kann es also richtig sein, dass mein Riestervertrag dann überhaupt nicht in der Steuerberechnung erscheint?
        Das kann richtig sein.

        Richtig eingetragen ist mein Kind in Zeile 17 in diesem Fall dann aber schon, oder?
        Das müsste ich mir erst anschauen, im Kopf habe ich das nicht

        Ist es denn dann auch logisch, dass der Betrag der Steuererstattung höher ausfällt, wenn ich unter Punkt 3 mein Kind nicht eintrage
        Das erscheint mir logisch.

        Wenn ich mein Kind in Zeile 17 eintrage, dann erscheint mein Riester ja wie gesagt überhaupt nicht in der Berechnung und in diesem Fall ist meine Steuererstattung aber auch höher...
        Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Höher gegenüber was ?

        Bisher ist mein Riester immer in der Steuerberechnung aufgetaucht und mich verwundert es eben, dass dieser nicht auftaucht.
        Gab es Veränderungen beim steuerpflichtigen Einkommen ? Vielleicht Kurzarbeit? Das wäre eine Erklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von *poehli* Beitrag anzeigen
          Ich habe schließlich in der Anlage AV unter Punkt 3 in Zeile 17 eine "1" für unser Kind eingetragen (weil wir uns ja einzeln veranlagen und ich die Zulage bekommen soll)
          Das hatten wir doch schon:


          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Zeile 17 der Anlage AV wird ausgefüllt, wenn die Kinder beim Vater berücksichtigt werden sollen

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            #6
            Das müsste ich mir erst anschauen, im Kopf habe ich das nicht
            Ich wüsste nämlich nicht wo ich mein Kind sonst eintragen soll

            Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Höher gegenüber was ?]
            Wenn ich mein Kind unter Punkt 3 in Zeile 17 eintrage (wo ich jetzt hoffe, dass das überhaupt richtig ist) dann erscheint ja eben mein Riester überhaupt nicht in der Steuerberechnung und ich erhalte zum Beispiel 500€ Erstattung.
            Wenn ich mein Kind unter Punkt 3 weglasse (so als hätte ich es vergessen), dann erscheint in der Berechnung mein Riestervertrag (eben nur mit der Grundzulage) und ich erhalte auf einmal eine Steuererstattung von 600€.
            Ist das denn logisch? Ich kann es echt nicht mehr nachvollziehen...

            Gab es Veränderungen beim steuerpflichtigen Einkommen ? Vielleicht Kurzarbeit? Das wäre eine Erklärung.
            Ich habe letztes Jahr hauptsächlich Elterngeld bezogen...
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 21.03.2021, 20:44. Grund: Quote-Tag repariert

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Das hatten wir doch schon:

              Aber wo muss ich denn dann in meinem Fall sonst mein Kind eintragen? Wenn nicht in Zeile 17... Zeile 16 ist ja nur bei Zusammenveranlagung richtig...

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                #8
                Zitat von *poehli* Beitrag anzeigen
                Wenn nicht in Zeile 17... Zeile 16 ist ja nur bei Zusammenveranlagung richtig...
                Ok, entschuldige, ich glaube Du hast Recht. In der langen Erläuterung zu Zeile 17 heißt es unter anderem:

                Anzahl der Kinder, für die für 2020 Kindergeld festgesetzt worden ist und ... die bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern der Mutter / Person A zugeordnet werden

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                  #9
                  Die höhere Erstattung liegt aber meiner Meinung nach daran, dass Du in dem Fall die Zulage zurückzahlen müsstest.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Die höhere Erstattung liegt aber meiner Meinung nach daran, dass Du in dem Fall die Zulage zurückzahlen müsstest.
                    Wieso denn das??
                    Mir steht die Zulage doch zu...

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                      #11
                      Ich hab das mal nachgestellt. In meinem Beispiel wurde die Riesterrente allerdings in beiden Fällen berücksichtigt. Gibt man das Kind nicht an, dann ist die Zulage von 175 Euro zurückzuzahlen. Mit Angabe des Kindes zahlt man 360 zurück.

                      Du kannst diese Rückzahlung ersehen, wenn die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt wurden, und zwar in der Steuerberechnung unter Berechnung der Einkommensteuer. Es gibt immer nur eins, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist, dann wird die Zulage auf die Erstattung angerechnet.

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                        #12
                        Wieso denn das?? Mir steht die Zulage doch zu...
                        Es ist letztlich nicht anders als bei der Günstigerprüfung Kindergeld versus Kinderfreibetrag. Wenn bei Riesterbeiträgen die Berücksichtigung

                        als Sonderausgaben zu einer über der Zulage führenden Einkommensteuerersparnis führt, wird die Zulage der Einkommensteuer zugeschlagen.

                        Der tatsächliche Vorteil wird nach meiner Erinnerung in der Steuerberechnung sogar ausgewiesen. Genau weiß ich das aber nicht mehr, es ist

                        schon etliche Jahre her, dass ich selbst solche Beiträge geleistet habe.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Ich hab das mal nachgestellt. In meinem Beispiel wurde die Riesterrente allerdings in beiden Fällen berücksichtigt. Gibt man das Kind nicht an, dann ist die Zulage von 175 Euro zurückzuzahlen. Mit Angabe des Kindes zahlt man 360 zurück.

                          Du kannst diese Rückzahlung ersehen, wenn die Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt wurden, und zwar in der Steuerberechnung unter Berechnung der Einkommensteuer. Es gibt immer nur eins, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist, dann wird die Zulage auf die Erstattung angerechnet.
                          Dann hast du mit einem Kind gerechnet, dass vor 2008 geboren wurde, richtig?

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                            #14
                            Also meint ihr, das ist richtig, dass mein Riester nicht in der Berechnung auftaucht und es ist kein Fehler von Elster oder bei der Eingabe?

                            Ich blicke jetzt überhaupt nicht mehr durch

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                              #15
                              Zitat von *poehli* Beitrag anzeigen
                              Dann hast du mit einem Kind gerechnet, dass vor 2008 geboren wurde, richtig?
                              Ja, das stimmt. Aber analog gilt das ja natürlich auch für jüngere Kinder.

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