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Nachzahlung trotz ausgeschöpftem Freibetrag?

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    Nachzahlung trotz ausgeschöpftem Freibetrag?

    Hallo zusammen,

    ich habe ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Steuerkl. 1.
    Schon seit Jahren habe ich einen steuerfreien Jahresbetrag (errechnet aus der Entfernungspauschale), bisher gab es immer Erstattungen. Auch in 2020 habe ich den Freibetrag erreicht und durch zusätzliche Werbungskosten noch überschritten.
    Dennoch zeigt mir die Berechnung in MeinElster jetzt eine Nachzahlung an.
    Wenn ich den Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF mit meinen Angaben (Bruttolohn + Freibetrag) füttere, wird ein geringeres zvE angezeigt, als aus der Elster-Berechnung hervorgeht.
    RV, KV, PV – alles gesetzlich.
    Ich hab auch schon gecheckt, ob alle Anlagen in MeinElster übernommen wurden, Haken sind gesetzt.


    Kann es wirklich vorkommen, dass trotz überschrittenem Freibetrag Nachzahlungen fällig werden?

    #2
    Hast Du denn die Beiträge zu den Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Hast Du denn die Beiträge zu den Versicherungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?
      Hallo L.E. Fant (guter Name btw!),

      ja die Werte sind eingetragen und auch in die Berechnung übernommen - die Berechnung des zvE sieht auch fehlerfrei aus. Mich wundert es nur, dass mein Arbeitgeber (der ja eine Schnittstelle zum Finanzamt hat) offenbar anders gerechnet und daher zu wenig LSt/Soli abgeführt hat?! Der BMF-Rechner gibt jedenfalls auch andere Werte als die MeinElster-Berechnung aus. Mit dem BMF-Rechner komme ich auf eine Erstattung.

      Der BMF-Lohnsteuerrechner berücksichtigt die Vorgaben des bundeseinheitlichen „Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer”. Ich nehme an, dass auch mein Arbeitgeber darauf zurück greift.

      Wie kann das sein, dass das im Ergebnis so voneinander abweicht?

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        #4
        Der BMF-Rechner gibt jedenfalls auch andere Werte als die MeinElster-Berechnung aus. Mit dem BMF-Rechner komme ich auf eine Erstattung.
        Du meinst den BMF-Lohnsteuerrechner ? Dann hast du vielleicht doch einen Eingabefehler bei Mein ELSTER gemacht.

        Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über dem bei ELStAM eingetragenen Freibetrag liegen, ist eine Nachzahlung unwahrscheinlich.

        Hast du vielleicht Entgeltersatzleistungen bezogen, z. B. Kurzarbeitergeld ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie,
          ja genau den Rechner meine ich. In 2020 hatte ich durchgängig Arbeitseinkommen, kein KUG o.Ä.
          Habe meine Werte am Sonntag auch mehrfach neu eingegeben, Ergebnis war immer gleich. Habe sonst immer Elster-Formular genutzt, das war jetzt das erste Mail mit MeinElster, also kann es schon sein, dass da irgendwo was schief gelaufen ist ... wobei in der Berechnung eigentlich soweit alles richtig auftaucht. Jetzt versuche ich es nochmal über den Formular-Import und wenn es dann immernoch so bleibt, weiß ich auch nicht mehr weiter.

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            #6
            Ohne genaue Zahlen kommt man da nicht weiter. Nur als kleiner Tipp: Neben dem eingetragenen Freibetrag wird beim Lohnsteuerabzug immer noch die Werbungskostenpauschale von 1000€ berücksichtigt. Die realen Werbungskosten sollten also mindestens den Freibetrag plus 1000 ausmachen, sonst droht schon per Definition eine Nachzahlung.

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              #7
              Daran könnte es liegen ... um 1.000€ überschreite ich meinen Freibetrag nicht (ganz).

              Für den Lohnsteuerabzug ergibt es für mich allerdings keinen Sinn, der Freibetrag wurde ja auf Grundlage von Werten eingetragen, die den Pauschbetrag überschreiten. Und es erklärt auch nicht, warum beim BMF andere Werte angezeigt werden.
              Zuletzt geändert von 12459; 23.03.2021, 09:02.

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                #8
                Der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € ist in der tabelle eingearbeitet und muss nicht extra berücksichtigt werden. Der auf der "Lohnsteuerkarte" eingetragene Freibetrag bemisst sich daher auch nach der Formel: voraussichtliche WK - 1000 = Freibetrag

                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Was auf der "Lohnsteuerkarte" eingetragen ist, weiß ich nicht. Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020 ist ein "steuerfreier Jahresbetrag" angegeben und meine Werbungskosten sind höher als dieser Betrag.

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                    #10
                    Zitat von 12459 Beitrag anzeigen
                    Was auf der "Lohnsteuerkarte" eingetragen ist, weiß ich nicht.
                    Wir auch nicht.
                    Der Freibetrag ist da ja nicht per Zauberhand drauf erschienen. Irgendwie musst du ja einen Antrag an das FA gestellt haben, dort voraussichtliche Werbungskosten angegeben haben, und für die, abzüglich der WK-Pauschale, wurde dann ein Freibetrag eingetragen. Ob die von dir angegebenen WK mit den realen übereinstimmen, musst du schon selber wissen.

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                      #11
                      Da ich keine solche vorliegen habe, kann ich zu Einträgen auf einer "Lohnsteuerkarte" nichts sagen. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es seit einigen Jahren keine "Lohnsteuerkarte" aus Pappe mehr.

                      Das einzige Dokument, was einen Freibetrag ausweist, ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung von meinem Arbeitgeber.

                      Da ich den dort angegebenen Freibetrag zwar überschreite, aber eben nicht ganz um 1.000€, kann ich die Nachzahlung jetzt nachvollziehen.

                      Danke an alle mit hilfreichen Kommentaren ;-)



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                        #12
                        Zitat von 12459 Beitrag anzeigen
                        Da ich keine solche vorliegen habe, kann ich zu Einträgen auf einer "Lohnsteuerkarte" nichts sagen. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es seit einigen Jahren keine "Lohnsteuerkarte" aus Pappe mehr.
                        Trotzdem kann man ja immer noch nachschauen, was auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Und wie gesagt, welche WK du dem FA für den Freibetrag angegeben hast, ob die noch stimmen, oder ob der Freibetrag mal angepasst werden sollte, musst du schon selber wissen.

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                          #13
                          Ich gehe einfach mal davon aus, dass die Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen dem entsprechen, was auch beim Finanzamt hinterlegt ist :-)

                          wobei dies
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          ob die noch stimmen, oder ob der Freibetrag mal angepasst werden sollte, musst du schon selber wissen.
                          mit meiner Ursprungsfrage - die ja geklärt ist - nichts zu tun hat :-)

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                            #14
                            Zitat von 12459 Beitrag anzeigen
                            Da ich keine solche vorliegen habe, kann ich zu Einträgen auf einer "Lohnsteuerkarte" nichts sagen. Wenn ich mich nicht täusche, gibt es seit einigen Jahren keine "Lohnsteuerkarte" aus Pappe mehr.......
                            Hallo 12459,
                            kleiner Nachtrag -> du kannst nach einem Login in dein Konto über Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte deine gespeicherten Abzugsmerkmale und welcher Arbeitgeber wann abgerufen hat anfordern.
                            Auskunft_ELSTAM.png
                            Tschüß

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